Revision [859]
This is an old revision of Fortgeschrittenes made by HannesFähnlein on 2005-06-16 18:27:15.
Hier soll einiges erklärt werden, was das politische Gefüge des Landes Trawonien betrifft. Da hier offensichtlich Unklarheiten herrschen, mal Tacheles
Trawonien ist organisiert nach dem Lehensprinzip. Der König vergibt traditionell die Provinzen als Lehen an die Provinzfürsten. Er ist im Prinzip frei in der Entscheidung, wer diese sein sollen. In der Praxis jedoch liegt die Herrschaft über eine Provinz bei einer Adelsfamilie, die jeweils einen Erben heranbildet, der die Herrschft übernimmt.
Diese Provinzfürsten vergeben das Land an die Grafen, diese belehen wiederum selbstständig und (im Prinzip) nach eigenem Ermessen die Barone. Bei diesen wiederum stehen die Ritter im Lehenseid.
Das führt zu der Situation, dass ein Adeliger nur seine direkten Untergebenen selbst bestimmen kann (und auch dort in gesellschaftliche Zwänge gebunden ist), und auf deren Lehensnehmer nur sehr beschränkt Einfluss nehmen kann.
Eine Ausnahme bilden die Reichsritter und Reichstädte. Diese unterstehen dem König direkt, haben allerdings dafür keien Stimme im Adelstag der Region, in der ihr Lehen liegt.
Übrigens: Natürlich vergibt ein Lehensherr nicht sein gesamtes Land an Lehensnehmer, er behält das so genannte "Eigenland", das er selbst bewirtschaftet.
Es gibt zwei große, alte Orden in Trawonien:
Den Orden von Schwert und Kelch und den Orden Achenars.
Diese Orden genießen aus alter Gewohnheit Sonderrechte, die sie fast zu eigenen Provinzen machen. Die Orden besitzen seit altersher Festen, die in ihrem Beitz stehen. Eigentlich weiß niemand, wann diese in den Besitz der Orden übergegangen sind, und es wird auch keinen Trawonier geben, der die Rechtmäßigkeit des Besitzes dieser Komtureien in Frage stellt.
Auf diesen Länderein genießen die Orden Souveränität, und unterstehen nicht der Gerichtsbarkeit der respektiven Landesherren, in deren Gebiet sich die Komtureien befinden. Selbstverständlich jedeoch unterstehen dies Komtureien der Gerichtsbarkeit des Ordens.
Militär
Ein jeder Ritter ist verpflichtet, im Kriegsfalle anzutreten. Er muss dabei je nach der größe seines Lehens 2 bis 8 Bewaffente mitbringen. Vergleichbares gilt für die anderen Adeligen, nur ist hier die Zahl der mitzubringenden Bewaffneten größer.Für die meisten Adeligen liegt dies am äußeren Rand ihrer finanziellen Fähigkeiten, da diese Kämpfer natürlich vom Ritter auszurüsten und zu versorgen sind.
Außerdem gibt es noch von den Provinzen unterhaltene Truppenteile, in denen jedes erstgeborene Kind (Jungen wie Mädchen) einer Familie seinen zweijährigen Dienst ableisten muss. Man kann allerdings auch einen so genannten Einständer schicken, wenn man selbst nicht Dienst leisten will oder kann. Dieser kann auch Geld vom eigentlich Dienstpflichtigen erhalten, zusätzlich zum Sold. Daher nehmen viele arme Bauernkinder diese Möglichkeit wahr, um sich selbst zu versorgen und ihre Familie zu unterstützen.
Diese Truppen stehen unter dem Kommando der Provinzfürsten.
Dem König selbst unterstehen die vier Regimenter der Reichsgarde.