Revision history for OrdensRegeln


Revision [13422]

Last edited on 2019-10-18 09:49:02 by MatthiasNikisch

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Revision [13417]

Edited on 2019-10-18 09:48:45 by MatthiasNikisch
Additions:
@@===**Ordensregeln des erhabenen und altehrwürdigen **===@@
@@===**Ordens von Schwert und Kelch**===@@
@@===**zur Ehre und zum Ruhme Bahamuths, **===@@
@@===**des platingeflügelten Schöpfers des Lichts** ===@@
Deletions:
===**Ordensregeln des erhabenen und altehrwürdigen **===
===**Ordens von Schwert und Kelch**===
===**zur Ehre und zum Ruhme Bahamuths, **===
===**des platingeflügelten Schöpfers des Lichts** ===


Revision [13416]

Edited on 2019-10-18 09:48:28 by MatthiasNikisch

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Revision [13415]

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Revision [13414]

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Revision [13413]

Edited on 2019-10-18 09:48:18 by MatthiasNikisch
Additions:
======@@**Ordensregeln**@@======
Deletions:
===Ordensregeln===


Revision [13412]

Edited on 2019-10-18 09:47:49 by MatthiasNikisch

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Revision [13411]

Edited on 2019-10-18 09:47:49 by MatthiasNikisch
Additions:
HomePage > [[Spieler]] > [[Spielergruppen]] > [[SchwertUndKelch | Schwert und Kelch]]
Deletions:
HomePage > [[Spieler]] > [[Spielergruppen]] > [[SchwertUndKelch Schwert und Kelch]]


Revision [13410]

Edited on 2019-10-18 09:47:12 by MatthiasNikisch

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Revision [13409]

Edited on 2019-10-18 09:47:12 by MatthiasNikisch
Additions:
HomePage > [[Spieler]] > [[Spielergruppen]] > [[SchwertUndKelch Schwert und Kelch]]
Deletions:
<<HomePage > [[Spieler]] > [[Spielergruppen]] > [[SchwertUndKelch Schwert und Kelch]]
>>


Revision [10484]

Edited on 2011-05-04 23:01:49 by StephanKerscher
Additions:
**IX. Keiner darf den dienenden Knappen oder Novizen schlagen.**
Wenn aber ein Knappe einem Ritter oder Krieger, oder ein Novize einem Priester aus Liebe und um Gotteslohn dient, ist es diesem nicht erlaubt, ihn zu schlagen oder auch wegen irgendwelcher Schuld zu prügeln.
Deletions:
**IX. Jeder muss seinen Knappen schlagen.**
Wenn aber ein Knappe einem Ritter oder Krieger, oder ein Novize einem Priester aus Liebe und um Gotteslohn dient, ist es diesem erlaubt, ihn zu schlagen oder auch wegen irgendwelcher Schuld zu prügeln.


Revision [10483]

Edited on 2011-05-04 23:00:03 by StephanKerscher
Additions:
**IX. Jeder muss seinen Knappen schlagen.**
Wenn aber ein Knappe einem Ritter oder Krieger, oder ein Novize einem Priester aus Liebe und um Gotteslohn dient, ist es diesem erlaubt, ihn zu schlagen oder auch wegen irgendwelcher Schuld zu prügeln.
Deletions:
**IX. Keiner darf den dienenden Knappen oder Novizen schlagen.**
Wenn aber ein Knappe einem Ritter oder Krieger, oder ein Novize einem Priester aus Liebe und um Gotteslohn dient, ist es diesem nicht erlaubt, ihn zu schlagen oder auch wegen irgendwelcher Schuld zu prügeln.


Revision [4771]

Edited on 2008-03-16 20:06:58 by StephanKerscher [wer lesen kann tobi, ist klar im vorteil :P]
Additions:
Wir gebieten, dass die Gewänder immer in den Farben des Ordens gehalten seien: Blau und weiß, zu festlichen Anlässen mit Gold oder Silber, sei das Gewand der Ritter und Priester. Gelb und Blau geteilt, zu festlichen Anlässen mit Gold oder Silber, sei der Rock der Krieger. Die Farbe der Knappen und Novizen sei grau. Einzig dem Paladin ist es vorbehalten reinweiße Kleider zu tragen. Die Ordensvorsteher sollen als Zeichen der liebenden Fürsorge für die Mitglieder des Ordens und als Symbol ihrer Macht über Leib und Leben der Brüder und Schwestern rot gekleidet einhergehen. Die Kleider sollen mit dem Wappen des Ordens, je nach der Ausrichtung des Trägers, versehen werden. Ein jedweder, gleich ob er dem Weg des Schwertes oder des Kelches folgt, soll um ihn vor den Unbilden des Wetters zu bewahren einen weißen langen Mantel und eine Kopfbedeckung von weißer Farbe antun. Weil die Kleidung aber nicht an freier Bewegung und schnellem Handeln hindern soll, bestimmen wir, dass solches von allen gehalten werde, dass der Einzelne sich leicht an- und auskleiden und die Schuhe an- und ausziehen kann. Der Verwalter dieses Amtes möge mit wachsamer Sorge zu vermeiden trachten, zu lange oder zu kurze Gewänder auszugeben, vielmehr soll er solche den Trägern, ihrer Größe entsprechend, angemessene, seinen Brüdern und Schwestern austeilen. Der, der neue erhält, soll die alten immer gleich zurückgeben, die in der Kammer oder wo immer nach Entscheid desjenigen, der das Amt inne hat, woselbst sie für die Knappen und Novizen und manchmal für die Armen zurückzulegen sind. Schmuck sei den Mitgliedern des Ordens gestattet, solange Motive, Metalle und Farben bahamuthgefällig sind. Das Symbol Bahamuths trage ein jeder am Gürtel oder um den Hals.
Deletions:
Wir gebieten, dass die Gewänder immer in den Farben des Ordens gehalten seien: Blau und gelb, zu festlichen Anlässen mit Gold oder Silber, sei das Gewand der Ritter und Priester. Gelb und Blau geteilt, zu festlichen Anlässen mit Gold oder Silber, sei der Rock der Krieger. Die Farbe der Knappen und Novizen sei grau. Einzig dem Paladin ist es vorbehalten reinweiße Kleider zu tragen. Die Ordensvorsteher sollen als Zeichen der liebenden Fürsorge für die Mitglieder des Ordens und als Symbol ihrer Macht über Leib und Leben der Brüder und Schwestern rot gekleidet einhergehen. Die Kleider sollen mit dem Wappen des Ordens, je nach der Ausrichtung des Trägers, versehen werden. Ein jedweder, gleich ob er dem Weg des Schwertes oder des Kelches folgt, soll um ihn vor den Unbilden des Wetters zu bewahren einen weißen langen Mantel und eine Kopfbedeckung von weißer Farbe antun. Weil die Kleidung aber nicht an freier Bewegung und schnellem Handeln hindern soll, bestimmen wir, dass solches von allen gehalten werde, dass der Einzelne sich leicht an- und auskleiden und die Schuhe an- und ausziehen kann. Der Verwalter dieses Amtes möge mit wachsamer Sorge zu vermeiden trachten, zu lange oder zu kurze Gewänder auszugeben, vielmehr soll er solche den Trägern, ihrer Größe entsprechend, angemessene, seinen Brüdern und Schwestern austeilen. Der, der neue erhält, soll die alten immer gleich zurückgeben, die in der Kammer oder wo immer nach Entscheid desjenigen, der das Amt inne hat, woselbst sie für die Knappen und Novizen und manchmal für die Armen zurückzulegen sind. Schmuck sei den Mitgliedern des Ordens gestattet, solange Motive, Metalle und Farben bahamuthgefällig sind. Das Symbol Bahamuths trage ein jeder am Gürtel oder um den Hals.
Wehr und Waffen sollen, so sie nicht einfach, sondern mit Zierat versehen sind, ebenfalls in bahamuthgefälligen Farben gehalten sein. Geschwärzte Rüstungen und Waffen sowie das Metall Kupfer sind strikt zu meiden.


Revision [4770]

Edited on 2008-03-16 19:58:16 by TobiK [blau/gelb sind die Ordens Farben, nicht blau/weis]
Additions:
Wir gebieten, dass die Gewänder immer in den Farben des Ordens gehalten seien: Blau und gelb, zu festlichen Anlässen mit Gold oder Silber, sei das Gewand der Ritter und Priester. Gelb und Blau geteilt, zu festlichen Anlässen mit Gold oder Silber, sei der Rock der Krieger. Die Farbe der Knappen und Novizen sei grau. Einzig dem Paladin ist es vorbehalten reinweiße Kleider zu tragen. Die Ordensvorsteher sollen als Zeichen der liebenden Fürsorge für die Mitglieder des Ordens und als Symbol ihrer Macht über Leib und Leben der Brüder und Schwestern rot gekleidet einhergehen. Die Kleider sollen mit dem Wappen des Ordens, je nach der Ausrichtung des Trägers, versehen werden. Ein jedweder, gleich ob er dem Weg des Schwertes oder des Kelches folgt, soll um ihn vor den Unbilden des Wetters zu bewahren einen weißen langen Mantel und eine Kopfbedeckung von weißer Farbe antun. Weil die Kleidung aber nicht an freier Bewegung und schnellem Handeln hindern soll, bestimmen wir, dass solches von allen gehalten werde, dass der Einzelne sich leicht an- und auskleiden und die Schuhe an- und ausziehen kann. Der Verwalter dieses Amtes möge mit wachsamer Sorge zu vermeiden trachten, zu lange oder zu kurze Gewänder auszugeben, vielmehr soll er solche den Trägern, ihrer Größe entsprechend, angemessene, seinen Brüdern und Schwestern austeilen. Der, der neue erhält, soll die alten immer gleich zurückgeben, die in der Kammer oder wo immer nach Entscheid desjenigen, der das Amt inne hat, woselbst sie für die Knappen und Novizen und manchmal für die Armen zurückzulegen sind. Schmuck sei den Mitgliedern des Ordens gestattet, solange Motive, Metalle und Farben bahamuthgefällig sind. Das Symbol Bahamuths trage ein jeder am Gürtel oder um den Hals.
Deletions:
Wir gebieten, dass die Gewänder immer in den Farben des Ordens gehalten seien: Blau und weiß, zu festlichen Anlässen mit Gold oder Silber, sei das Gewand der Ritter und Priester. Gelb und Blau geteilt, zu festlichen Anlässen mit Gold oder Silber, sei der Rock der Krieger. Die Farbe der Knappen und Novizen sei grau. Einzig dem Paladin ist es vorbehalten reinweiße Kleider zu tragen. Die Ordensvorsteher sollen als Zeichen der liebenden Fürsorge für die Mitglieder des Ordens und als Symbol ihrer Macht über Leib und Leben der Brüder und Schwestern rot gekleidet einhergehen. Die Kleider sollen mit dem Wappen des Ordens, je nach der Ausrichtung des Trägers, versehen werden. Ein jedweder, gleich ob er dem Weg des Schwertes oder des Kelches folgt, soll um ihn vor den Unbilden des Wetters zu bewahren einen weißen langen Mantel und eine Kopfbedeckung von weißer Farbe antun. Weil die Kleidung aber nicht an freier Bewegung und schnellem Handeln hindern soll, bestimmen wir, dass solches von allen gehalten werde, dass der Einzelne sich leicht an- und auskleiden und die Schuhe an- und ausziehen kann. Der Verwalter dieses Amtes möge mit wachsamer Sorge zu vermeiden trachten, zu lange oder zu kurze Gewänder auszugeben, vielmehr soll er solche den Trägern, ihrer Größe entsprechend, angemessene, seinen Brüdern und Schwestern austeilen. Der, der neue erhält, soll die alten immer gleich zurückgeben, die in der Kammer oder wo immer nach Entscheid desjenigen, der das Amt inne hat, woselbst sie für die Knappen und Novizen und manchmal für die Armen zurückzulegen sind. Schmuck sei den Mitgliedern des Ordens gestattet, solange Motive, Metalle und Farben bahamuthgefällig sind. Das Symbol Bahamuths trage ein jeder am Gürtel oder um den Hals.


Revision [4029]

Edited on 2007-03-19 10:31:53 by TineW [blau/gelb sind die Ordens Farben, nicht blau/weis]
Additions:
Wehr und Waffen sollen, so sie nicht einfach, sondern mit Zierat versehen sind, ebenfalls in bahamuthgefälligen Farben gehalten sein. Geschwärzte Rüstungen und Waffen sowie das Metall Kupfer sind strikt zu meiden.
Deletions:
Wehr und Waffen sollen, so sie nicht einfach, sondern mit Zierat versehen sind, ebenfalls in bahamuthgefälligen Farben gehalten sein. Die Farben Schwarz und Kupfer sind strikt zu meiden.


Revision [4028]

Edited on 2007-03-19 10:30:42 by TineW [blau/gelb sind die Ordens Farben, nicht blau/weis]
Additions:
Wehr und Waffen sollen, so sie nicht einfach, sondern mit Zierat versehen sind, ebenfalls in bahamuthgefälligen Farben gehalten sein. Die Farben Schwarz und Kupfer sind strikt zu meiden.
Deletions:
Wehr und Waffen sollen, so sie nicht einfach, sondern verziert seien, ebenfalls in bahamuthgefälligen Farben gehalten sein. Die Farben Schwarz und Kupfer sind strikt zu meiden.


Revision [4027]

Edited on 2007-03-19 10:29:53 by TineW [blau/gelb sind die Ordens Farben, nicht blau/weis]
Additions:
Wir gebieten, dass die Gewänder immer in den Farben des Ordens gehalten seien: Blau und weiß, zu festlichen Anlässen mit Gold oder Silber, sei das Gewand der Ritter und Priester. Gelb und Blau geteilt, zu festlichen Anlässen mit Gold oder Silber, sei der Rock der Krieger. Die Farbe der Knappen und Novizen sei grau. Einzig dem Paladin ist es vorbehalten reinweiße Kleider zu tragen. Die Ordensvorsteher sollen als Zeichen der liebenden Fürsorge für die Mitglieder des Ordens und als Symbol ihrer Macht über Leib und Leben der Brüder und Schwestern rot gekleidet einhergehen. Die Kleider sollen mit dem Wappen des Ordens, je nach der Ausrichtung des Trägers, versehen werden. Ein jedweder, gleich ob er dem Weg des Schwertes oder des Kelches folgt, soll um ihn vor den Unbilden des Wetters zu bewahren einen weißen langen Mantel und eine Kopfbedeckung von weißer Farbe antun. Weil die Kleidung aber nicht an freier Bewegung und schnellem Handeln hindern soll, bestimmen wir, dass solches von allen gehalten werde, dass der Einzelne sich leicht an- und auskleiden und die Schuhe an- und ausziehen kann. Der Verwalter dieses Amtes möge mit wachsamer Sorge zu vermeiden trachten, zu lange oder zu kurze Gewänder auszugeben, vielmehr soll er solche den Trägern, ihrer Größe entsprechend, angemessene, seinen Brüdern und Schwestern austeilen. Der, der neue erhält, soll die alten immer gleich zurückgeben, die in der Kammer oder wo immer nach Entscheid desjenigen, der das Amt inne hat, woselbst sie für die Knappen und Novizen und manchmal für die Armen zurückzulegen sind. Schmuck sei den Mitgliedern des Ordens gestattet, solange Motive, Metalle und Farben bahamuthgefällig sind. Das Symbol Bahamuths trage ein jeder am Gürtel oder um den Hals.
Wehr und Waffen sollen, so sie nicht einfach, sondern verziert seien, ebenfalls in bahamuthgefälligen Farben gehalten sein. Die Farben Schwarz und Kupfer sind strikt zu meiden.
Untereinander grüßt man sich mit Bruder und Schwester oder mit Frater und Sistra und spricht sich mit dem Vornamen an. Die Anrede der Großmeister sei Vater oder Mutter, was in der alten Sprache Pater oder Mater heißet. Bei offiziellen Anlässen, kann der Name der Familie und der weltliche oder Ordensrang genannt werden.
Deletions:
Wir gebieten, dass die Gewänder immer in den Farben des Ordens gehalten seien: Blau und weiß, zu festlichen Anlässen mit Gold oder Silber, sei das Gewand der Ritter und Priester. Gelb und Blau geteilt, zu festlichen Anlässen mit Gold oder Silber, sei der Rock der Krieger. Die Farbe der Knappen und Novizen sei grau. Einzig dem Paladin ist es vorbehalten reinweiße Kleider zu tragen. Die Ordensvorsteher sollen als Zeichen der liebenden Fürsorge für die Mitglieder des Ordens und als Symbol ihrer Macht über Leib und Leben der Brüder und Schwestern rot gekleidet einhergehen. Die Kleider sollen mit dem Wappen des Ordens, je nach der Ausrichtung des Trägers, versehen werden. Ein jedweder, gleich ob er dem Weg des Schwertes oder des Kelches folgt, soll um ihn gegen die Unbilden des Wetters zu bewahren einen weißen langen Mantel und eine Kopfbedeckung von weißer Farbe antun. Weil die Kleidung aber nicht an freier Bewegung und schnellem Handeln hindern soll, bestimmen wir, dass solches von allen gehalten werde, dass der Einzelne sich leicht an- und auskleiden und die Schuhe an- und ausziehen kann. Der Verwalter dieses Amtes möge mit wachsamer Sorge zu vermeiden trachten, zu lange oder zu kurze Gewänder auszugeben, vielmehr soll er solche den Trägern, ihrer Größe entsprechend, angemessene, seinen Brüdern und Schwestern austeilen. Der, der neue erhält, soll die alten immer gleich zurückgeben, die in der Kammer oder wo immer nach Entscheid desjenigen, der das Amt inne hat, für die Knappen und Novizen und manchmal für die Armen zurückzulegen sind. Schmuck sei den Mitgliedern des Ordens gestattet, solange Motive, Metalle und Farben bahamuthgefällig sind. Das Symbol Bahamuths soll am Gürtel oder um den Hals getragen werden.
Untereinander grüßt man sich mit Bruder und Schwester oder mit Frater und Sistra und spricht sich mit dem Vornamen an. Ausnahmen sind offizielle Anlässe, wo der Name der Familie und der weltliche oder Ordensrang genannt werden.


Revision [3506]

Edited on 2006-09-26 22:04:26 by TineW [blau/gelb sind die Ordens Farben, nicht blau/weis]
Additions:
Feinde, insbesondere feindliche Gefangene, so sie sich nicht vollkommen der Dunkelheit verschrieben haben und sich höflich und ehrenhaft benehmen, sollen ebenfalls höflich und ehrenhaft behandelt werden. So dies nicht der Fall ist, seien sie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen. Bei Gefangenen sind unnötige Härten wie Demütigungen oder gar Folter nicht gestattet. Kein Bruder und keine Schwester darf durch unehrenhaftes Handeln das Ansehen des Ordens beschmutzen.
Deletions:
Feinde, insbesondere feindliche Gefangene, so sie sich nicht vollkommen der Dunkelheit verschrieben haben und sich höflich und ehrenhaft benehmen, sollen ebenfalls höflich und ehrenhaft behandelt werden. So dies nicht der Fall ist, seien sie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen. Bei Gefangenen sind unnötige Härten wie Demütigungen oder gar Folter zu vermeiden. Kein Bruder und keine Schwester darf durch unehrenhaftes Handeln das Ansehen des Ordens beschmutzen.


Revision [3504]

Edited on 2006-09-26 01:04:34 by TineW [blau/gelb sind die Ordens Farben, nicht blau/weis]
Additions:
Wir gebieten, dass die Gewänder immer in den Farben des Ordens gehalten seien: Blau und weiß, zu festlichen Anlässen mit Gold oder Silber, sei das Gewand der Ritter und Priester. Gelb und Blau geteilt, zu festlichen Anlässen mit Gold oder Silber, sei der Rock der Krieger. Die Farbe der Knappen und Novizen sei grau. Einzig dem Paladin ist es vorbehalten reinweiße Kleider zu tragen. Die Ordensvorsteher sollen als Zeichen der liebenden Fürsorge für die Mitglieder des Ordens und als Symbol ihrer Macht über Leib und Leben der Brüder und Schwestern rot gekleidet einhergehen. Die Kleider sollen mit dem Wappen des Ordens, je nach der Ausrichtung des Trägers, versehen werden. Ein jedweder, gleich ob er dem Weg des Schwertes oder des Kelches folgt, soll um ihn gegen die Unbilden des Wetters zu bewahren einen weißen langen Mantel und eine Kopfbedeckung von weißer Farbe antun. Weil die Kleidung aber nicht an freier Bewegung und schnellem Handeln hindern soll, bestimmen wir, dass solches von allen gehalten werde, dass der Einzelne sich leicht an- und auskleiden und die Schuhe an- und ausziehen kann. Der Verwalter dieses Amtes möge mit wachsamer Sorge zu vermeiden trachten, zu lange oder zu kurze Gewänder auszugeben, vielmehr soll er solche den Trägern, ihrer Größe entsprechend, angemessene, seinen Brüdern und Schwestern austeilen. Der, der neue erhält, soll die alten immer gleich zurückgeben, die in der Kammer oder wo immer nach Entscheid desjenigen, der das Amt inne hat, für die Knappen und Novizen und manchmal für die Armen zurückzulegen sind. Schmuck sei den Mitgliedern des Ordens gestattet, solange Motive, Metalle und Farben bahamuthgefällig sind. Das Symbol Bahamuths soll am Gürtel oder um den Hals getragen werden.
Deletions:
Wir gebieten, dass die Gewänder immer in den Farben des Ordens gehalten seien: Blau und weiß, zu festlichen Anlässen mit Gold oder Silber, sei das Gewand der Ritter und Priester. Gelb und Blau geteilt, zu festlichen Anlässen mit Gold oder Silber, sei der Rock der Krieger. Die Farbe der Knappen und Novizen sei grau. Einzig dem Paladin ist es vorbehalten reinweiße Kleider zu tragen. Die Ordensvorsteher sollen als Zeichen der liebenden Fürsorge für die Mitglieder des Ordens und als Symbol ihrer Macht über Leib und Leben der Brüder und Schwestern rot gekleidet einhergehen. Die Kleider sollen mit dem Wappen des Ordens, je nach der Ausrichtung des Trägers, versehen werden. Weil die Kleidung aber vor der Hochschätzung jedweden Dünkels und Überflusses bewahren soll, bestimmen wir, dass solches von allen gehalten werde, dass der Einzelne sich leicht an- und auskleiden und die Schuhe an- und ausziehen kann. Der Verwalter dieses Amtes möge mit wachsamer Sorge zu vermeiden trachten, zu lange oder zu kurze Gewänder auszugeben, vielmehr soll er solche den Trägern, ihrer Größe entsprechend, angemessene, seinen Brüdern und Schwestern austeilen. Der, der neue erhält, soll die alten immer gleich zurückgeben, die in der Kammer oder wo immer nach Entscheid desjenigen, der das Amt inne hat, für die Knappen und Novizen und manchmal für die Armen zurückzulegen sind.


Revision [3466]

Edited on 2006-09-22 00:43:41 by TineW [blau/gelb sind die Ordens Farben, nicht blau/weis]
Additions:
Einem jeden Mitglied ist es gestattet, drei Pferde zu haben, es sei denn, die Ordensleitung bestimmt es in einzelnen Fällen anders. Ebenso gestatten wir den einzelnen Kriegern oder Rittern höchstens vier Knappen und den Priestern höchstens jeweils vier Novizen.
**XVII. Auf welche Weise neue Ordensbrüder oder -schwestern aufgenommen werden sollen.**
Deletions:
Einem jeden Mitglied ist es gestattet, drei Pferde zu haben, es sei denn, die Ordensleitung bestimmt es in einzelnen Fällen anders. Ebenso gestatten wir den einzelnen Kriegern oder Rittern höchstens zwei Knappen und den Priestern höchstens jeweils zwei Novizen.
**XVII. Auf welche Weise Ritter aufgenommen werden sollen.**


Revision [1837]

Edited on 2005-12-13 13:44:09 by TobiK [blau/gelb sind die Ordens Farben, nicht blau/weis]
Additions:
[[CategoryBibSonstig]]
Deletions:
[[CategoryBibliothek]]


Revision [1402]

Edited on 2005-08-15 10:31:28 by TobiK [blau/gelb sind die Ordens Farben, nicht blau/weis]
Additions:
----
[[CategoryBibliothek]]


Revision [997]

Edited on 2005-06-23 12:44:20 by TobiK [blau/gelb sind die Ordens Farben, nicht blau/weis]
Additions:
<<HomePage > [[Spieler]] > [[Spielergruppen]] > [[SchwertUndKelch Schwert und Kelch]]
===Ordensregeln===
>>


Revision [684]

Edited on 2005-04-05 01:23:11 by TineW [blau/gelb sind die Ordens Farben, nicht blau/weis]
Additions:
===**Ordensregeln des erhabenen und altehrwürdigen **===
===**Ordens von Schwert und Kelch**===
===**zur Ehre und zum Ruhme Bahamuths, **===
===**des platingeflügelten Schöpfers des Lichts** ===
Deletions:
====**Ordensregeln des erhabenen und altehrwürdigen **====
====**Ordens von Schwert und Kelch**====
====**zur Ehre und zum Ruhme Bahamuths, **====
====**des platingeflügelten Schöpfers des Lichts** ====


Revision [683]

Edited on 2005-04-05 01:22:39 by TineW [blau/gelb sind die Ordens Farben, nicht blau/weis]
Additions:
====**Ordensregeln des erhabenen und altehrwürdigen **====
====**Ordens von Schwert und Kelch**====
====**zur Ehre und zum Ruhme Bahamuths, **====
====**des platingeflügelten Schöpfers des Lichts** ====
Deletions:
=====**Ordensregeln des erhabenen und altehrwürdigen **=====
=====**Ordens von Schwert und Kelch**=====
=====**zur Ehre und zum Ruhme Bahamuths, **=====
=====**des platingeflügelten Schöpfers des Lichts** =====


Revision [672]

The oldest known version of this page was created on 2005-04-04 23:48:36 by TineW [blau/gelb sind die Ordens Farben, nicht blau/weis]
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