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Oftmalas ist in unseren Landen eine Unsicherheit, wie mit dem Erbe eines Mannes zu verfahren ist. So wurd oft der Streit um das Hab und Gut der Vorväter mit Brünne und Wehr ausgetragen, und das Leid der Trauernden wandelte sich in Hass gegeneinander.
Da es uns aber ein Greuel ist, daß dergestalt unser Land verheret wird, so ist es unser Wille, den alten und richtigen Brauch niederzuschreiben, auf daß in den trawonischen Landen ein jeder Wisse, wie zu verfahren sei.

Vom letzten Willen.

Vom Pflichtteil

Vom Richter über das Erbe

Vom Verwalteten

Vom Lösen des Streites

Von den Strafen

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