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Hier soll einiges erklärt werden, was das politische Gefüge des Landes Trawonien betrifft. Da hier offensichtlich Unklarheiten herrschen, mal Tacheles
Der Adel in Trawonien ist etwas anders organisiert als in vielen anderen Ländern. Adel ist kein Geburtsrecht, sondern Titel werden nach Fähigkeit vergeben. Sollte sich herausstellen, dass der Sohn oder die Tochter fähig ist das Lehen zu verwalten, kann er/sie natürlich dem Verstorbenen nachfolgen. Ein rechtlicher Anspruch besteht jedoch nicht. Der Nachfolger wird natürlich von der Krone und den anderen Adeligen beobachtet. Sollte er sich als unfähig erweisen, wird ihm sein Lehen entzogen und einem Würdigeren zugeteilt. Es ist sehr selten, dass einer Familie ein Lehen entzogen wird, kommt aber durchaus vor. Sollte das Amt des Königs selbst vakant sein, müssen sich Bewerber Prüfungen unterziehen um den am besten geeigneten Kandidaten zu bestimmen. Der aktuelle König Trawoniens, Seine königliche Majestät König Dragan I von Trawonien, hat auf diese Weise den Thron bestiegen.
Trawonien ist organisiert nach dem Lehensprinzip. Der König vergibt traditionell die Provinzen als Lehen an die Provinzfürsten. Er ist im Prinzip frei in der Entscheidung, wer diese sein sollen. In der Praxis jedoch liegt die Herrschaft über eine Provinz bei einer Adelsfamilie, die jeweils einen Erben heranbildet, der die Herrschft übernimmt.
Diese Provinzfürsten vergeben das Land an die Grafen, diese belehen wiederum selbstständig und (im Prinzip) nach eigenem Ermessen die Barone. Bei diesen wiederum stehen die Ritter im Lehenseid.
Das führt zu der Situation, dass ein Adeliger nur seine direkten Untergebenen selbst bestimmen kann (und auch dort in gesellschaftliche Zwänge gebunden ist), und auf deren Lehensnehmer nur sehr beschränkt Einfluss nehmen kann.
Eine Ausnahme bilden die Reichsritter und Reichstädte. Diese unterstehen dem König direkt, haben allerdings dafür keine Stimme im Adelstag der Region, in der ihr Lehen liegt.
Übrigens: Natürlich vergibt ein Lehensherr nicht sein gesamtes Land an Lehensnehmer, er behält das so genannte "Eigenland", das er selbst bewirtschaftet.
Staatsform Die Trawonische Staatsform
Es gibt zwei große und alte Orden in Trawonien:
Den Orden von SchwertUndKelch Schwert und Kelch und den Orden Achenar Achenars.
Diese Orden genießen aus alter Gewohnheit Sonderrechte, die sie fast zu eigenen Provinzen machen. Die Orden besitzen seit altersher Festen, die in ihrem Beitz stehen. Eigentlich weiß niemand, wann diese in den Besitz der Orden übergegangen sind, und es wird auch keinen Trawonier geben, der die Rechtmäßigkeit des Besitzes dieser Komtureien in Frage stellt.
Auf diesen Länderein genießen die Orden Souveränität, und unterstehen nicht der Gerichtsbarkeit der respektiven Landesherren, in deren Gebiet sich die Komtureien befinden. Selbstverständlich jedoch unterstehen diese Komtureien der Gerichtsbarkeit des Ordens.
Militär
Ein jeder Ritter ist verpflichtet, im Kriegsfalle anzutreten. Er muss dabei je nach der Größe seines Lehens zwei bis acht Bewaffente mitbringen. Vergleichbares gilt für die anderen Adeligen, nur ist hier die Zahl der mitzubringenden Bewaffneten größer.Für die meisten Adeligen liegt dies am äußeren Rand ihrer finanziellen Fähigkeiten, da diese Kämpfer natürlich vom Ritter auszurüsten und zu versorgen sind.
Außerdem gibt es noch von den Provinzen unterhaltene Truppenteile, in denen jedes Kind (Jungen wie Mädchen) einer Familie seinen zweijährigen Dienst ableisten muss. Man kann allerdings auch einen so genannten Einständer schicken, wenn man selbst nicht Dienst leisten will oder kann. Dieser kann auch Geld vom eigentlich Dienstpflichtigen erhalten, zusätzlich zum Sold. Daher nehmen viele arme Bauernkinder diese Möglichkeit wahr, um sich selbst zu versorgen und ihre Familie zu unterstützen.
Soweit die Theorie: De facto ist es jedoch so, dass so gut wie jeder Trawonier einmal in der Armee gedient hat, da Trawonien auf Grund des ständigen Kriegszustandes mit TorogNai Torog Nai sich keine militärisch Ungebildeten leisten kann.
Diese Truppen stehen unter dem Kommando der Provinzfürsten.
Dem König selbst unterstehen die vier Regimenter der Reichsgarde.
Ränge
Generalfeldmarschall (König)
Marschall (dem Herzog untergeordnet) zwei goldene Dreiecke unten, eins mittig darüber, in einem Kreis
Hauptmann (Stabsoffizier) zwei goldene Dreiecke unten, eins mittig darüber
Leutnant (Offizier) zwei goldene Dreiecke nebeneinander
Korporal (Unteroffizier) ein goldenes Dreieck
Soldat
Ausrüstung
Wappenrock:
- Jeder Trawonier sollte einen Wappenrock in den Reichsfarben besitzen
- rot/weiß geteilt (rot auf der Herzseite) und rot gefüttert
- evtl Rangabzeichen auf linker Brustseite
- A-Schnitt
- Länge bis Mitte Schienbein
- Vorne und hinten geschlitzt
- kurze, offene Ärmel zum Annesteln (einer rot mit weißem Drachen, der andere in den Provinzfarben geteilt oder mit Provinzwapppen))
Gugel:
- weiß, evtl mit Rangabzeichen
Gürteltasche:
- 2x Verbände
- Feuerzeug
- Teelicht
- Nadel und Faden
Schild:
- rot/weiß geteilt oder rot mit weißem Drachen (evtl einfach Stoffüberzug über vorhandenen Schild
Waffen:
- Einhandwaffe
- Dolch
Essgeschirr
- Holz- oder Blechteller
- Holz- oder Metallbecher
- Holz-, Horn- oder Metalllöffel
- kleines Essmesser
- Geschirrtuch
Wasserschlauch oder -flasche
Rucksack
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