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Worin zunächst einmal festzuhalten ist, wie und wann ein Ritter an einem Turniere teilnehmen darf. Hat sich ein Ritter folgender Taten schuldig gemacht, hat er vom Turniere Abstand zu nehmen, sollte er dennoch versuchen, sich ungebührlich einzudrängen, ist er zu schlagen, sein Schild ist zu zerbrechen und er ist über die Schranken zu werfen, oder gar auf die Schranken zu setzen.
Erstens:
Derjenige der etwas wider die Religion gesagt oder getan hat.
Zweitens:
Der wissentlich ein gegebenes Wort oder geschworene Bündnisse gebrochen hat.
Drittens:
Derjenige, der etwas wider die Ehre seines Fürsten oder Lehnsherren gesagt hat.
Viertens:
Solch einer, der überführt wurde, dass er seinen Lehnsherren verraten oder in der Schlacht schändlicher Weise verlassen, oder seine Mitstreiter verwundet und beschädigt hat, anstatt den Feinden Abbruch zu tun.
Fünftens:
Jeder Beleidiger der Ehre von Jungfrauen und Frauen, durch Worte oder Taten.
Sechstens:
Jeder, der entweder sein eigenes oder anderes Siegel gefälscht, die Eide gebrochen oder falsch geschworen; die Tempel, Klöster, und andere heilige Orte beraubt oder entweiht; die Armen, Witwen und Waisen unterdrückt oder ausgeplündert und gefangengehalten, oder sonst etwas Schändliches begangen hat.
Siebtens:
Derjenige, der wieder aller ritterlicher Ehre, seinen Widersachern entweder durch Raub oder Brand oder durch Verwüstung von Feldern geschadet hat.
Achtens:
Derjenige, der ohne Erlaubnis seines Fürsten und Herren neue Zölle angelegt, und dadurch den Handel zerstört oder unterbrochen hat.
Neuntens:
Ein überführter Ehebrecher oder Jugfern- oder Knabenschänder oder Trunkenbold oder Zänker.
Zehntens:
Solch einer, der nicht von seinen Gütern oder von den Wohltaten seines Herren, sondern nach Art der Unedlen von Handel und Gewerbe lebt.
Elftens:
Derjenige, der sich aus Geiz oder in anderen unedlen Absichten mit Weibern von unedler Abkunft verbunden hat.
Von der Anreise und Unterbringung
Naht nun die Zeit des Turnieres, so zieht der Fürst oder Herr, der das Ritterspiel veranstaltet, vor allen anderen an den verabredeten Ort oder die verabredete Stadt, damit er alle Ritter und Fremdlinge, die unter seiner Fahne kämpfen oder wenigstens den Glanz des Turnieres durch ihre Gegenwart erhöhen wollen, auf eine ihrer würdigen Art empfange, und für ihre Bewirtung und Herberge sorgen könne. Alle Ritter, die gedenken an dem Turniere teilzunehmen, müssen wenigstens drei Tage vor Beginn anreisen, damit sie die Beweise ihrer Turnierfähigkeit antreten können, die verlangt werden. Am spätesten erscheint der herausgeforderte Fürst oder Herr mit seinem Gefolge. Gleich nachdem die Herren und Ritter angekommen sind, müssen sie ihre Wappen und Schilde an den Häusern, in denen sie eingekehrt sind, aufstellen, und wenn sie Fürsten oder hohe Barone sind, ihre Fahnen plazieren.
Von der Helmschau
Glaubt man nun, daß alle Herren und Damen, die das Turnier besuchen wollen, angelangt seien, so wird durch den Waffenkönig ausgerufen daß die Fürsten, Herren, Ritter und Knappen, ihre Fahnen, Helme, Schilde und Wappen, am folgenden Tage um die Mittagszeit in die Behausung des Turniergerichts zur Schau tragen lassen möchten. Alle diese Helme und Schilde werden nun von den anwesenden Fürsten, Rittern, Knappen, Damen, und Jungfrauen untersucht. Kommt man dabei an den Helm und Schild eines Ritters, der sich eines Vergehens schuldig gemacht hat, vorbei, wird dieser abgewiesen.
Von den Rechten der Damen und Jungfrauen
Damen und Jungfrauen rächen sich an ihren Beleidigern dadurch, daß sie deren Helm berühren, welche Berührung den Eigentümer des Helmes vom Turniere ausschließt, oder ihn der Gefahr aussetzt, geschlagen zu werden, wenn er sich nicht vorher vor den Kampfrichtern gerechtfertigt, oder von den Beleidigten Verzeihung erhalten hat. Am Tage der Schauung werden die Streiter den Anführern zugeordnet und nach dieser Austeilung der Tag mit einem Balle beschlossen, der dann während der ganzen Turnierzeit stets den Abschluß eines Tages bildet. Sind Schildknappen anwesend, die es verdient haben, die Schwertleite zu erhalten, hat deren Ritter dies mit dem Fürsten zu besprechen und deren Schlag hat noch am ersten Abend zu geschehen.
Von der Zeit vor dem Turnier am Tage des Turniers
Am Tage des Turnieres erscheint nun zuerst der Herausforderer mit seinem Gefolge in voller Rüstung und Pomp, danach der Herausgeforderte vor dem Turnierrichter und müssen an Eides Statt schwören, daß keiner den anderen durch einen Stich oder einen Schlag in die unteren Teile des Körpers oder des Gemächtes, oder an solchen Teilen verwunden wolle, die durch Zersprengen der Rüstung entblößt werden würden. Zugleich werden die Waffen der Turnierenden gemessen und deren Maße bekannt gegeben und alle Turnierenden werden daran erinnert, daß keiner mehr Bediente innerhalb der Schranken mitnehme, als einem jeden nach seinem Stande gebühre. Ein Fürst vier, ein Graf oder Baron drei, ein Ritter zwei, und ein Knappe einen einzigen.
Von den Bedienten
Diese Bedienten haben ihren Herren so viel als möglich zur Seite zu sein, um ihnen wenn sie wanken oder fallen, sogleich zur Hilfe zu sein. Diese müssen solange außerhalb der Schranken verweilen, solange keine Gefahr für ihren Herrn ihre Anwesenheit notwendig macht. Diese haben immer den Namen oder Schlachtruf ihres Herren auszurufen und sind mit einer dreieinhalb Fuß langen Stange bewaffnet, damit sie auf sie fallende Schläge abwehren und ihren gefallenen Herren schützen können. Zudem sind sie durch entsprechende Gewandung den jeweiligen Herren zuzuordnen.
Von den Damenrittern
Die Damen haben einen Damenritter zu küren, welcher einen kostbaren Schleier aus den Händen der beiden vornehmsten und schönsten Damen empfängt. Diesen Schleier hat der Damenritter am Ende seiner Lanze zu befestigen, und er muß am Tage des Turnieres unter dem Gerüste der Damen halten, damit er mit diesem Gnadenzeichen oder dieser Friedensfahne, einen jeden retten kann, den die Damen in ihren Schutz nehmen wollen. Die beschleierte Lanze des Damenritters hat die Zauberkraft, daß sie einen jeden, der auf Befehl ihrer Gebieterinnen damit berührt wird, sogleich hochheilig macht und gegen alle Schläge und Mißhandlungen sichert, die er sich Aufgrund von Ungehorsam oder Übertretung der Turniergesetze zugezogen hat.
Von dem eigentlichen Turniere
Zunächst betritt also der Herausforderer mit seinem Gefolge die Schranken und stellt sich mit den Seinigen am diesseitigen Ende auf, danach werden die Schranken erneut geöffnet, um den Herausgeforderten mit seinem Gefolge einzulassen. Wenn sich beide Parteien gereiht und in ihre Ordnung gestellt haben, werden von den Gehilfen des Waffenkönigs die beiden Enden des Seiles gekappt, welches die beiden Parteien voneinander trennt, und gleich darauf rennen die beiden Parteien gegeneinander an. Meistens bleibt das Glück des Kampfes auf Stunden hinaus unentschieden. Bisweilen stellt ein gänzlich unbekannter Ritter durch seine Tapferkeit die schon fast gänzlich überwundene Partei wieder her. Sollte es keine der beiden Parteien gelingen, den Feind gänzlich niederzuwerfen, und wenn der Streit lange genug gedauert hat, läßt der Turnierrichter Frieden gebieten.
Von dem Abend des Turnieres
Am Abend sammeln sich die Überwundenen als auch die Überwinder samt aller Damen, die Zeuginnen ihrer Tapferkeit und ihres Glücks oder Unglücks geworden sind in dem großen Tanzsaale, um dem, der nach dem übereinstimmenden Urteile, oder wenigstens durch die meisten Stimmen der anwesenden Fürsten, Herren, Turnierkönige, und selbst der Damen für den Tapfersten erklärt wird, den verdienten Preis zu erteilen. Der Damenritter, der Waffenkönig und die Herolde wählen unter den gegenwärtigen Damen eine der schönsten und erlauchtesten Damen und zwei Jungfrauen. Die erste unter ihnen nimmt den Preis und bedeckt ihn mit dem Schleier des Damenritters, dessen Zipfel werden von den beiden Jungfrauen getragen. Dreimal wird mit dem Preis derart verschleiert der Saal umschritten, bis die Damen schließlich vor dem Glücklichen stehen, der den Preis erhalten soll. Bisweilen stimmen die versammelten Damen nicht mit dem Urteil der versammelten Männer überein und verleihen ihren eigenen Preis um einen anderen zu beglücken.
Von den Kosten des Turniers
Die Häupter oder Unternehmer setzen nicht nur gemeinschaftlich den Preis aus, sondern sie tragen auch gemeinschaftlich alle übrigen Kosten, die mit dem Turniere verbunden waren.
Von dem Lanzenstechen
Das Lanzenstechen ist für gewöhnlich lediglich das Nachturnier, welches von den Franzosen "Joustes" oder "combats de la table ronde" genannt wird. Die Gefechte der Runden Tafel bestehen aus Zweikämpfen einzelner Ritter, die sich mit stumpfen Waffen aus dem Sattel zu heben suchen, und bilden das Nachspiel des Turniers. Bei dieser Art des Turniers gibt es verschiedene Preise, für den schönsten Lanzenstoß, für die meisten zerbrochenen Lanzen oder denjenigen für den, der am längsten den Kampfplatz für sich behauptete. Diese Gunstzeichen werden von den Damen verliehen.
Von dem Foret desvoyable
Nachdem alle Arten von Gefechten beendet sind, ziehen die Ritter paarweise mit ihren Damen in den sogenannten Foret desvoyable, um gleich irrenden Rittern in dem furchtbaren Walde Abenteuer zu erleben und einen jeden, dem sie begegnen, zu einem Kampfe zu nötigen. Bisweilen wird auch hierbei ein Kampf zwischen zwei Parteien ausgetragen, den Chevalier de dedans, die den Wald und in ihm verteilte Fahnen verteidigten und den Chevalier de dehors deren Aufgabe es ist die Banner zu erobern. An diesem irrenden-Ritter-Tag ziehen ebenfalls die Haushofmeister der Ritter mit in den Wald um den ermüdeten und erschöpften Rittern alle Arten der Stärkung und Labsal zu reichen. Am Abend dann ist es an den Rittern, vor versammelten Hofe von ihrem Glück oder Unglück zu berichten.
Von dem Pas d'Armes
Darunter wird eine generelle Herausforderung an alle anwesenden Ritter verstanden, bei der ein Ritter oder eine Anzahl von Rittern ein Feld gegen alle Herausforderer verteidigen. Dies kann so geschehen, als daß bei einem Turnier ein Ritter die Kampffläche betritt und das Feld für das seinige erklärt, solange bis er besiegt wird. Und darauf erklärt der neue Sieger den Platz für den seinigen. Oder der Ritter, der die Herausforderung aussprach, kämpft aus einen gewichtigen Grund und versucht, alle Kämpfe durchzustehen, ob er verliert oder gewinnt. Hierzu reihen alle Ritter ihre Schilde und Waffen, mit denen sie antreten möchten, vor der Kampffläche auf. Eine edle Dame bestimmt dann, indem sie auf die Schilder deutet, die Reihenfolge der Kämpfe.
Von dem Pas d'Armes de St.George
Bei einem Pas dieser Art geht es um den sogenannten "joie de combat", hierbei nehmen die Tenans, die Verteidiger jedwede Herausforderung der Venans, der Angreifer an. Hierbei ist das wichtigste Instrument der Schildbaum, an welchem die Schilder hängen, die verschiedene Arten des Kampfes darstellen. Jeder der Venans berührt den Schild, mit dem er einen der Tenans herausfordern will.
Das erste Schild: Hier wird mit abgezählten Schlägen gekämpft, wobei der Venans die Anzahl der zu schlagenden Schläge angibt, wobei üblicherweise drei, fünf oder dreizehn Schläge ausgeführt werden. Der Waffenkönig ist derjenige, der die Zahl der Schläge überwacht.
Das zweite Schild: Hierbei handelt es sich um einen Kampf, der nach normalen Kampfregeln ausgeführt wird.
Der dritte Schild: Hierbei wird über eine Barriere oder Schranken hinweg gekämpft. Schläge, die dabei auf die Beine treffen, werden als unehrenhaft angesehen.
Der vierte Schild: Hierbei werden Gruppen herausgefordert, wobei vier die Höchstzahl ist und jede Seite ihre Gruppe selbst zusammenstellt.
entnommen aus dem Allerländischen Ritterkodex
(mit freundlicher Genehmigung des Badische Schwertspieler e.V.)