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Das Königlich-Aquilionische Ratsamt

Das Ratsamt stellt den wichtigsten Beamtenapparat des Königreichs Trawonien dar. In ihm sind sämtliche königliche Beamte des Reiches organisiert und gehen Aufgaben nach, die ihnen die Krone gibt. Das Ratsamt wird vom Hohen Rat von Aquilda geführt, zur Zeit ist dies Graf Sebastien von Altburg-Leiningen, im zur Seite steht Freiherr Lorenz von Bahra.
Das Aufgabengebiet des Ratsamtes umfasst dabei zwei Gebiete, nämlich Aufgaben im Inneren und Aufgaben im Äußeren.
Die Aufgaben des Ratsamtes in der Innenpolitik Trawoniens sind zum großen Teil Verwaltung und Koordination. Das Ratsamt unterstützt den König beim Regieren und übernimmt in seiner Abwesenheit stellvertretend die Regierungsgeschäfte. Hauptaufgaben sind hier das Verfassen von königlichen Proklamationen und Verordnungen. Da die Provinzen und die verschiedenen Orden eigene Verwaltungs- und Beamtenapparate in ihren Herrschaftsbereichen haben, nimmt das Ratsamt hier eine beratende und auf Wunsch auch eine koordinierende Rolle ein. Trawonien besteht zwar aus einer Ansammlung starker Provinzen und Orden, doch im lang anhaltenden Krieg ist es wichtig, dass es eine Instanz gibt, welche diese Elemente ein. Dies ist die Krone und ihr wirksamstes Mittel ist dabei das Ratsamt. Da die Provinzen relativ autonom sind, werden Gesetzesnovellen mit den Provinzverwaltungen bilateral auf den Weg gebracht, ein Prozess, der mitunter mühsam sein kann. Sind aber Königliche Gesetze aber erst einmal erlassen, ist es auch Aufgabe des Ratsamtes, deren Einhaltung zu überwachen und zu gewährleisten.

Die Aufgaben im Äußeren sind dagegen umfangreicherer Natur. Das Ratsamt ist federführend in der Gestaltung der Außenpolitik Trawoniens, auch wenn es auf die verschiedenen Gruppierungen des Landes bei der Außendarstellung angewiesen ist. Das Ratsamt schließt im Namen der Krone Bündnisse verschiedener Art in den Bereichen des Militärs, der Wirtschaft, der Politik und auch der Kultur. Das diplomatische Korps Trawoniens untersteht dabei dem Ratsamt, wenn auch Individuen außerhalb des Ratsamtes in diplomatischer Mission auftreten können. Dies sollte aber zumeist möglichst mit Wissen des Ratsamtes geschehen. Ganz ohne Zustimmung der Provinzfürsten arbeitet aber auch das Ratsamt nicht, denn schließlich müssen große Bündnisse auch vom gesamten Reich getragen werden. StephanO



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