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Gutes Benehmen
Im Großen und Ganzen gelten die gleichen Benimmregeln wie in den meisten Ländern der Mittellande. Eine Besonderheit ist, dass es als unhöflich gilt jemandem nicht in die Augen zu sehen, wenn man ihn begrüßt oder mit ihm spricht.
Begrüßungen
"Bahamuth zum Gruße."
A. "Wandle im Licht"
B: "und in der Gnade Bahamuths."
Latein:
A: "Vadas in luce"
B: "gratiaque Bahamuthis."
Gastrecht
Gastrechte: (können bei schlechtem Benehmen und Verletzung der Gastpflichten vom Gastgeber aufgehoben werden):
Gastpflichten:
Ablauf:
Das Tragen von Waffen
In befestigten Städten ist es üblicherweise nur den Adeligen und natürlich den Ordnungskräften gestattet. Normale Bürger und Besucher der Stadt dürfen lediglich Messer oder Dolche mit sich führen, die aber nicht länger als einen Spann lang sein dürfen. Bei Schusswaffen muss, sofern sie sich nicht im Reisegepäck befinden, die Sehne abgenommen werden. Es gilt als unhöflich im Haus Waffen zu tragen. In Tavernen, die sich an Reise- und Handelsrouten befinden, wird dies aber oft etwas lockerer gehandhabt, da sich diese meist in gefährlichem Gebiet befinden.
An Orten, wo das Tragen von Waffen nicht gerne gesehen ist, der Träger z.B. aus Standesgründen aber trotzdem nicht darauf verzichten will, ist es üblich die Waffe mit einem sogenannten "Marktknoten" zu sichern. Der Marktknoten ist ein Band mit welchem die Waffe so am Schwertgehänge oder Gürtel befestigt wird, dass ein Ziehen der Waffe nicht möglich ist.
CategoryBibSonstig
Gutes Benehmen
Im Großen und Ganzen gelten die gleichen Benimmregeln wie in den meisten Ländern der Mittellande. Eine Besonderheit ist, dass es als unhöflich gilt jemandem nicht in die Augen zu sehen, wenn man ihn begrüßt oder mit ihm spricht.
Begrüßungen
"Bahamuth zum Gruße."
A. "Wandle im Licht"
B: "und in der Gnade Bahamuths."
Latein:
A: "Vadas in luce"
B: "gratiaque Bahamuthis."
Gastrecht
Gastrechte: (können bei schlechtem Benehmen und Verletzung der Gastpflichten vom Gastgeber aufgehoben werden):
- Recht auf Schutz
- Recht auf angemessene Bewirtung
- Recht auf einen angemessenen Schlafplatz
- Recht auf Tragen und Zeigen seiner Farben
- Recht Waffen zu tragen (standesgemäß bzw. gemäß den äußeren Umständen)
- Recht über Rechte und Pflichten aufgeklärt zu werden
Gastpflichten:
- Pflicht zur Vorstellung (Voraussetzung zur Gewährung des Gastrechtes)
- Pflicht zum Tragen und Zeigen seiner Farben
- Pflicht dem Gastgeber bei Bedrohung gegebenenfalls auch mit Waffen beizustehen
- Pflicht zu gesittetem Benehmen
- Pflicht zum Halten des Friedens
- Pflicht zum Maßhalten bei Essen und Trinken
- Pflicht ein Gastgeschenk zu bieten (das kann auch einfach eine Blume oder ein grüner Zweig sein)
- Pflicht sich bei Schwierigkeiten mit anderen Gästen an den Gastgeber oder seinen Vertreter zu wenden und nicht selbst sein Recht durchzusetzen
Ablauf:
- Vorstellung
- Bitten um das Gastrecht
- Gewährung des Gastrechts
- Überreichung des Gastgeschenks
- Darreichung von Wasser zur Reinigung von Händen und Gesicht
Das Tragen von Waffen
In befestigten Städten ist es üblicherweise nur den Adeligen und natürlich den Ordnungskräften gestattet. Normale Bürger und Besucher der Stadt dürfen lediglich Messer oder Dolche mit sich führen, die aber nicht länger als einen Spann lang sein dürfen. Bei Schusswaffen muss, sofern sie sich nicht im Reisegepäck befinden, die Sehne abgenommen werden. Es gilt als unhöflich im Haus Waffen zu tragen. In Tavernen, die sich an Reise- und Handelsrouten befinden, wird dies aber oft etwas lockerer gehandhabt, da sich diese meist in gefährlichem Gebiet befinden.
An Orten, wo das Tragen von Waffen nicht gerne gesehen ist, der Träger z.B. aus Standesgründen aber trotzdem nicht darauf verzichten will, ist es üblich die Waffe mit einem sogenannten "Marktknoten" zu sichern. Der Marktknoten ist ein Band mit welchem die Waffe so am Schwertgehänge oder Gürtel befestigt wird, dass ein Ziehen der Waffe nicht möglich ist.
CategoryBibSonstig