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Diese Seite soll überarbeitet werden, um Mithilfe wird gebeten.
Trawonien ist eine theokratisch gestützte Monarchie.
Titel sind in Trawonien nicht an ein Erbrecht gebunden, werden aber für gewöhnlich an einen Erben weitergegeben. Der König vergibt die Provinzen als Lehen an seine Herzöge. Die Herzöge können, sofern sie es wünschen, frei ihre Grafen einsetzen, diese wiederum setzen ihre Barone ein. Jeder Baron belehnt in seiner Baronie Ritter. Aber selbstverständlich behält jeder Adelige einen Teil seines Lehens als Stammlehen, das so genannte Eigenland. Je Provinz gibt es einen Adelsrat Adelsrat.
Die Gesellschaft Trawoniens gliedert sich in drei Stände: Den Adel, die Bürger und die Bauern. Der Klerus und die religiösen Orden stehen außerhalb der Stände, da nach ihrer Überzeugung im Glauben alle gleich sind, und Herkunft und Stand des Gläubigen nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Es gibt keine Leibeigenschaft, alle Bauern genießen die ihnen von der Krone im Bauernbrief zugesicherte Freiheit (nachzulesen in der trawonischen Chronik.). Diese grundsätzlich Freiheit schützt sie aber nicht vor einer wirtschaftlichen Abhängigkeit. Im Rahmen des feudalen Lehens- und Pachtsystems unterstehen sie zudem der Gerichtsbarkeit ihrer Pachtherren und Vögte und haben ihren jährlichen Zehnt (manchmal auch mehr) zu entrichten. Im Gegenzug dazu gewähren die Adeligen ihnen in Zeiten des Krieges und anderen Gefahren Schutz und Nahrung.
Wer in einer Stadt Trawoniens lebt, ist ein Bürger. Die Berufe der Bürger sind mannigfaltig, Händler, Handwerker, Soldaten, Magier, Gelehrte und sonstige Arbeiter. Sie sind zwar an ihre Geburtsstadt gebunden, unterliegen jedoch nicht einer Lehensgerichtsbarkeit, sondern nur der jeweiligen öffentlichen Stadtgerichtsbarkeit, die von gewählten Bürgervertretern ausgeübt wird. ("Stadtluft macht frei.")
Da sich Trawonien stets im Kriegszustand befindet ist die Gesellschaft eher bodenständig und von der Notwendigkeit geprägt. Die Bewohner finden eher Gefallen an handfesteren bzw. nützlichen Vergnügungen, wie Bogenschießwettbewerben oder Pompfball. Adlige Damen würden in Trawonien wohl eher die 'Munteren Margariten' anfeuern, als Nelken aus Orangen zu ziehen oder Taschentücher zu verlieren. Der Trawonier singt und tanzt gerne, macht gerne Picknick und ist auch ansonsten recht gesellig, doch alles eher auf schlichtem Niveau.
Die Macht in Trawonien liegt in den Händen des Adels. Die meisten adeligen Familien verfügen über große Ländereien und Besitztümer. Sie entscheiden auf ihren Besitztümern allein über die Auslegung des königlichen Gesetzes. Der trawonische Adel gilt allerdings, vor allem im Gegensatz zu anderen Ländern der Mittellande, als sehr volksnah. (Eine unrühmliche Ausnahme bildet der Adel von Kelreh, der allgemein als arrogant, dekadent und aufgrund seines durch den Handel erworbenen Reichtums als sehr eingebildet angesehen wird.) Einen Adel, der sich für Etikettefeinheiten und Minnespielchen begeistern kann, wird man hier nicht finden. Eine höfische High Society kann sich in Trawonien aufgrund der Geschichte und Struktur nicht entwickeln. Im trawonischen Adel gibt es keine Langeweile und keine Zeit, die es totzuschlagen gilt. Die Adligen sind mit der Organisation des Krieges, der Versorgung der Bevölkerung und sonstigen Verwaltungsdingen, die für das Überleben Trawoniens wichtig sind, vollauf beschäftigt. Eine Art Minne ist dabei natürlich vorhanden (wo sollten sonst die kleinen Ritter und Offiziere herkommen ;o) ), aber alles weit weniger formalisiert und abstrahiert, als in anderen Reichen. Der Trawonier ist bodenständig, direkt und ehrlich - natürlich nicht zu verwechseln mit primitiv. Ein offenes Wort gilt z.B. mehr als schön gedrechselte Reden und es gilt als unhöflich seinem Gegenüber nicht in die Augen zu sehen. Eine Vorstellung von typisch trawonischer Festkultur kann man auf dem Frühlingsfest, oder dem Lyorter Winterfest bekommen: Sogar der König speist beim Volk und misst sich mit seinen Untertanen im Kegeln, wobei er respektvoll und keinesfalls plump-vertraulich behandelt wird.
Der Adel in Trawonien ist etwas anders organisiert als in vielen anderen Ländern. Adel ist kein Geburtsrecht, sondern Titel werden nach Fähigkeit vergeben. Sollte sich herausstellen, dass der Sohn oder die Tochter fähig ist das Lehen zu verwalten, kann er/sie natürlich dem Verstorbenen nachfolgen. Ein rechtlicher Anspruch besteht jedoch nicht. Der Nachfolger wird natürlich von der Krone und den anderen Adeligen beobachtet. Sollte er sich als unfähig erweisen, wird ihm sein Lehen entzogen und einem Würdigeren zugeteilt. Es ist sehr selten, dass einer Familie ein Lehen entzogen wird, kommt aber durchaus vor. Sollte das Amt des Königs selbst vakant sein, müssen sich Bewerber Prüfungen unterziehen um den am besten geeigneten Kandidaten zu bestimmen. Der aktuelle König Trawoniens, Seine königliche Majestät König Dragan I von Trawonien, hat auf diese Weise den Thron bestiegen.
Trawonien ist organisiert nach dem Lehensprinzip. Der König vergibt traditionell die Provinzen als Lehen an die Provinzherzöge. Er ist im Prinzip frei in der Entscheidung, wer diese sein sollen. In der Praxis jedoch liegt die Herrschaft über eine Provinz bei einer Adelsfamilie, die jeweils einen Erben heranbildet, der die Herrschft übernimmt.
Diese Herzöge vergeben das Land an die Grafen, diese belehnen wiederum selbstständig und (im Prinzip) nach eigenem Ermessen die Barone. Bei diesen wiederum stehen die RitteR Ritter und Freiherren im Lehenseid.
Das führt zu der Situation, dass ein Adeliger nur seine direkten Untergebenen selbst bestimmen kann (und auch dort in gesellschaftliche Zwänge gebunden ist), und auf deren Lehensnehmer nur sehr beschränkt Einfluss nehmen kann.
Eine Ausnahme bilden die Reichsritter und Reichstädte. Diese unterstehen dem König direkt, haben allerdings dafür keine Stimme im Adelstag der Region, in der ihr Lehen liegt. Sie müssen keine Einnahmen abführen, genießen aber sonst keine Sonderrechte.
Übrigens: Natürlich vergibt ein Lehensherr nicht sein gesamtes Land an Lehensnehmer, er behält das so genannte "Eigenland", das er selbst bewirtschaftet.
Trawonische Adelspyramide
König -> Herzog -> Graf -> Baron -> Ritter/Freiherr
Alle Provinzfürsten sind Herzöge. Der König und die Herzöge können Truchsesse ernennen und sich von diesen vertreten lassen. Dieses Amt ist zeitlich begrenzt. Der König und die großen kirchlichen Orden stehen gleichberechtigt nebeneinander und kontrollieren sich gegenseitig (keiner kann dem anderen sagen was er zu tun hat; sie müssen sich arrangieren). Ordensritter gelten in der Adelshierarchie als Ritter.
Es gibt keinen Titel ohne Lehensverhältnis. Die einzige Ausnahme sind fahrende oder Gefolgeritter. Diese fahrenden Ritter bzw. Iuvenes sind Ritter, die sich erst ein Lehen verdienen müssen. Solange reisen sie durch die Lande oder schließen sich als Gefolge einem anderen Adligen an.
Eine Besonderheit der trawonischen Adelspyramide stellt die Möglichkeit dar, Lehen auch an Organisationen (z.B. den Orden von Schwert und Kelch oder den Orden Achenars) zu vergeben. In diesem Fall sind diese Organisationen verpflichtet, genau wie natürliche Personen ihren Lehenspflichten nachzukommen.
Kommt ein Lehensnehmer (Person oder Organisation) seinen Pflichten nicht nach, kann das Lehen jederzeit entzogen werden.
Lehensvergabe
Wenn ein neuer Baron eingesetzt wird, was geschieht mit den ihm untergeordneten Rittern? Vergiebt der Baron die Lehen (zumindestens nominell) neu oder bleiben alle Ritter im Amt und müssen ihm die Treue schwören? Können die Ritter gar den Lehenseid verweigern und/oder der Bennenung eines Barons wiedersprechen? TobiK
Ober sticht Unter. Neuer Baron ist ranghöher und damit vorgesetzt. Er hat halt jetzt das Problem, dass er sich mit seinen Untergebenen arrangieren muss. Umgekehrt natürlich genauso. Neu freiwerdende Lehen, wird der Baron natürlich mit Leuten besetzen, die ihm zur Nase stehen. Widersprechen oder verweigern können sie zwar versuchen, aber sie sollten schon SEHR triftige Gründe haben. Der übergeordnete Graf/Herzog/König könnte ziemlich angepisst reagieren, wenn seine Entscheidung in Frage gestellt wird. Eine nominelle Bestätigung des Lehensnehmers fände ich aber hübsch, sprich Einforderung des Lehenseides durch den Vorgesetzten. TineW
Ich sehe eben nicht, dass der Ober immer den Unter sticht. Wenn die Barone mehr oder weniger geschlossen sagen "Nein wir akzeptieren den neuen Graf nicht." was genau will der dann machen? Er dürfte nicht die Resourcen haben sich durch zu setzen. Klar dürfte das auch den Herzog anpissen, aber auch der wird sich fragen, ob er einen Bürgerkrieg vom Zaun bricht.
Das eigendliche Problem ist wirklich, dass durch die Nichterblichkeit der Lehen kein Treueverhältniss zur Dynastie des Lehensherren aufgebaut wird. Man schwört seinem Lehensherren als Person die Treue, man hat keine Grundlage, wegen dem man dem Amtsnachfolger verpflichtet ist. TobiK
Wenn die Barone sich so dermaßen zusammenschließen ist wohl was faul im Staate Trawonien und der Herzog wird sich überlegen, ob das wirklich so schlau ist, den Graf mit Gewalt durchzudrücken. Schließlich scheint's ja nen Grund zu geben, warum sich die alle zusammentun und eventuelle Zwistigkeiten hintanstellen. Über den Willen einzelner wird er sich wohl hinwegsetzen, aber in dem speziellen, seltenen Fall machts halt die Masse. Ist ja auch nicht so, als würde das ständig passieren. Dass man dem Lehensherren als Person die Treue schwört, war in Realitas genau so. Trawonien unterscheidet sich da nicht großartig - nur dass wir keinen Erbanspruch haben, sondern Adel nach Tauglichkeit. Notbremse sozusagen. Hätte in der Realität auch oft nicht geschadet. ;o) TineW
Umkehrung des Ernennungsprinzips
Also nicht der Graf setzt Barone ein, sondern die Barone wählen sich einen Grafen.
Dies würde die reale Macht hochrangiger Adliger stark begrenzen (seine Untergebenen könnten ihm ja die Gefolgschaft verweigern), was sie in meinen Augen besser Spielbar macht. Außerdem würde es sehr stark das Bild eines Landes prägen, das aus dem Zusammenschluss vieler einzel Individuen hervorgegangen ist. TobiK
Bisher wurde es so gespielt, dass die Benennung von oben nach unten verläuft. Ausnahme der König, der von den Herzögen bestätigt oder abgelehnt wird. Sprich: Normalerweise folgt der/die Erstgeborene dem Amtierenden, es sei denn, es stehen ernste Bedenken dagegen, weshalb die Herzöge die Bestätigung ablehnen können, bzw. den König auch "kündigen" können. Entpuppt sich ein "normaler" Adeliger als unfähig oder sonstwie untragbar, beschwert man sich beim jeweiligen Lehensherren, der dann entscheidet, ob der Betreffende bleibt oder fliegt. Man kann auch versuchen sich bei dem nächsthöheren Lehensherrn zu beschweren, bis rauf zum König. Normalerweise sollte aber der "Dienstweg" eingehalten werden. Schließlich will sich's kein Vorgesetzter mit seinen Untergebenen verscherzen, indem er deren Autorität untergräbt. Wenn man also seinen eigenen oder gar den nächsthöheren Lehensherren übergeht, sollte man einen WIRKLICH guten Grund haben. TineW
Ist es nicht Blödsinn zu sagen "Der Adelsstand ist nicht erblich." nur um dann zu sagen "Aber eigendlich immer übernimmt der Erstgebohrene das Lehen.". Damit wird das Lehen dann ja defakto erblich.
Dein Dinstweg hat noch ein Problem: laut obiger Definition kann ein Graf seinen Baronen nicht vorschreiben, an welche Ritter sie Lehen vergeben. Es bring also gar nichts, sich beim Grafen über seinen Ritter zu beschweren, weil der den gar nicht absetzen kann.
Diese Idee würde uns halt wegführen von dem aktuell sehr absulutistischen Staatsaufbau. Momentan gehört ganz Trawonien erst mal dem König und der kann tun und lassen was er will (Alles ist direkt oder indirekt eine Leihgabe des Königs). Du darfst nicht vergessen, dass wir bespielte Charaktere haben, die sehr weit oben in der Adelspyramide stehen (König, Hohe Rat, Gregors Chari, Tinas Cahri). Momentan können die mit praktisch Unbegrenzten Vollmachten ausgestattet werden (oder haben sie eh schon).
In einem Staatsaufbau, der feudalistischer währe, könnte diese Macht begrenzt werden. TobiK
Die Lehen werden insofern vererbt, als beim Tod des bisherigen Inhabers, der jeweilige Lehensherr entscheidet, ob das aus Gewohnheit in der gleichen Familie weitergeführt wird (never change a winning team), oder eben nicht. wenns keine Klagen gibt, gehts wie gewohnt weiter, falls doch, hat der Lehensherr die Möglichkeit die Nervensäge elegant loszuwerden. Natürlich alles immer theoretisch. De facto kann der Kandidat natürlich schon versuchen Druck auszuüben (Freundschaft, Verbündete, Bestechung, Erpressung, ... ;o) ) Das Schöne ist: Der Druck funktioniert auch andersrum. Der Graf, kann seinem Baron zwar de iure nicht vorschreiben, an wen er seine Güter vergibt, de facto kann er aber auch zu fairen oder unfairen Mitteln greifen um seinen Willen versuchen durchzusetzen. Und er kann sienem Lehensmann ja auch androhen ihm das Lehen zu entziehen, wenn er nicht brav ist. Ob ers tatsächlich tut, steht auf einem anderen Blatt. ;o) Feudalistischer gehts doch gar nicht. TineW
Stellung der Familien
Was ist mit den Kindern und Ehegatten von Adligen? TobiK
Sie zählen als "edel", sind also Adel im Rang eines Freiherren/Freifrau, solange sie zum Haushalt des Familienoberhaupts gehören. Gründen sie einen eigenen Haushalt, bekommen sie im Normalfall ein eigenes Lehen und nehmen den entsprechenden Rang ein. Da Trawonien einen hohen Verschleiß an Leuten hat, wird eigentlich immer irgendwo etwas frei. ;o) TineW
Es kann maximal ein Kind das Lehen übernehmen. Alle anderen können nur fahrender Ritter machen oder sind nach obiger Definition nicht adlig (weil kein Lehen ubd nicht fahrender Ritter oder Gefolgeritter). Sie sind nach unserer Definition auch sicher keine Freiherren/Freifrauen, weil das setzt nach obiger Definition voraus das man ein Lehen hat. TobiK
Oder sie können heiraten und dadurch in einen anderen Haushalt überwechseln, wo sie dann ja auch wieder adelig sind. (Du hast also eher Verschiebungen als Explosionen - und sterben tun ja auch genug) Sie haben den Rang eines Freiherren/Freifrau, sprich werden höflich und als "was Besseres" behandelt. schließlich will man ja die Eltern auch nicht beleidigen. Politisch haben sie allerdings nichts zu melden, solange sie nicht ein eigenes Lehen verwalten. So wie in der Realität Söhne und besonders Töchter von Adeligen ja auch nur schmückendes Beiwerk und lediglich potentiell verheiratbar waren. TineW
Erbe von Adligen
Was passirt, wenn ein Adliger stirbt, und eben nicht sein Sohn das Lehen erhält? Wie wird der Besitz verteilt? TobiK
Und was ist mit den Töchtern? ;o) Es kommt nur dazu, dass ein Erstgeborener/Erstgeborene das Lehen nicht bekommt, wenn er unfähig, mit der Dunkelheit verbündet o.ä. ist. In dem Fall hält man sich normalerweise an die jüngeren Geschwister. Gibt es keine, oder taugen die auch nix, fällt das Lehen an den Lehensherren zurück, der es neu vergibt. Da das Lehen kein Besitz ist, sondern eben geliehen ist, kann es nicht als Besitz vererbt werden, wie ein Schrank oder ein Pferd. Der Nachfolger muss immer vom nächsthöheren Lehensherren bestätigt werden. Besitz im Sinn von Häusern, Möbeln, Schmuck, Geld, ... kann natürlich ganz normal vererbt werden. TineW
Ist in meinen Augen nicht so einfach. Es dürfte praktisch kaum möglich sein hinterher aus einander zu dividieren, was jetzt Lehen und was Privatbesitz ist. Was ist mit der Burg eines Ritter z.B. ? Was ist mit Dingen, die zu representationszwecken aus Einnahmen aus dem Lehen gekauft wurden (Möbel, Schmuk)? TobiK
Die "Dienstwohnung" fällt mit dem Lehen zurück an den Lehensgeber. Persönliche Gegenstände behält der ehemalige Lehensnehmer. Und wo's nicht klar zu erkennen ist, ergibt sich wunderbares Konfliktpotential, wobei jemand, der sein Lehen verliert, wahrscheinlich keinen allzuguten Stand hat, bzw. ab da ja dann nicht mehr adelig und damit in der Rubrik uninteressant ist. So jemand kann wahrscheinlich froh sein, wenn er nicht gleich verräumt oder hingerichtet wird. Sein Lehen verliert man ja nicht, weil man vergessen hat am Samstag zu baden. Da muss man schon RICHTIG was verbocken. War im Mittelalter auch nicht anders. Wenn du dein Lehen los warst, konntest du unter Umständen arm wie eine Kirchenmaus sein, die außer ihrem Titel nichts mehr aufzuweisen hat. Da konnte man dann höchstens schauen, ob man sich bei Verwandten oder reichen Freunden reinwanzen, oder bei irgendeinem anderen Adeligen eine Anstellung als Gesellschafterin, Verwalter o.ä. beschaffen kann. Aber wie gesagt: der Fall, dass nicht der/die Erstgeborene den Job von Papa oder Mama weitermacht, ist ein sehr seltener und nicht die Regel. TineW
Aber mal ganz ehrlich. Geht das nicht alles zu arg ins Detail? Solche Feinheiten werden doch auf Con kaum bis keine Rolle spielen. Wir machen doch keine Simulation. TineW
Was genau macht das Ratsamt eigendlich?
CategoryLand
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Trawonien ist eine theokratisch gestützte Monarchie.
Titel sind in Trawonien nicht an ein Erbrecht gebunden, werden aber für gewöhnlich an einen Erben weitergegeben. Der König vergibt die Provinzen als Lehen an seine Herzöge. Die Herzöge können, sofern sie es wünschen, frei ihre Grafen einsetzen, diese wiederum setzen ihre Barone ein. Jeder Baron belehnt in seiner Baronie Ritter. Aber selbstverständlich behält jeder Adelige einen Teil seines Lehens als Stammlehen, das so genannte Eigenland. Je Provinz gibt es einen Adelsrat Adelsrat.
Die Gesellschaft Trawoniens gliedert sich in drei Stände: Den Adel, die Bürger und die Bauern. Der Klerus und die religiösen Orden stehen außerhalb der Stände, da nach ihrer Überzeugung im Glauben alle gleich sind, und Herkunft und Stand des Gläubigen nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Es gibt keine Leibeigenschaft, alle Bauern genießen die ihnen von der Krone im Bauernbrief zugesicherte Freiheit (nachzulesen in der trawonischen Chronik.). Diese grundsätzlich Freiheit schützt sie aber nicht vor einer wirtschaftlichen Abhängigkeit. Im Rahmen des feudalen Lehens- und Pachtsystems unterstehen sie zudem der Gerichtsbarkeit ihrer Pachtherren und Vögte und haben ihren jährlichen Zehnt (manchmal auch mehr) zu entrichten. Im Gegenzug dazu gewähren die Adeligen ihnen in Zeiten des Krieges und anderen Gefahren Schutz und Nahrung.
Wer in einer Stadt Trawoniens lebt, ist ein Bürger. Die Berufe der Bürger sind mannigfaltig, Händler, Handwerker, Soldaten, Magier, Gelehrte und sonstige Arbeiter. Sie sind zwar an ihre Geburtsstadt gebunden, unterliegen jedoch nicht einer Lehensgerichtsbarkeit, sondern nur der jeweiligen öffentlichen Stadtgerichtsbarkeit, die von gewählten Bürgervertretern ausgeübt wird. ("Stadtluft macht frei.")
Da sich Trawonien stets im Kriegszustand befindet ist die Gesellschaft eher bodenständig und von der Notwendigkeit geprägt. Die Bewohner finden eher Gefallen an handfesteren bzw. nützlichen Vergnügungen, wie Bogenschießwettbewerben oder Pompfball. Adlige Damen würden in Trawonien wohl eher die 'Munteren Margariten' anfeuern, als Nelken aus Orangen zu ziehen oder Taschentücher zu verlieren. Der Trawonier singt und tanzt gerne, macht gerne Picknick und ist auch ansonsten recht gesellig, doch alles eher auf schlichtem Niveau.
Die Macht in Trawonien liegt in den Händen des Adels. Die meisten adeligen Familien verfügen über große Ländereien und Besitztümer. Sie entscheiden auf ihren Besitztümern allein über die Auslegung des königlichen Gesetzes. Der trawonische Adel gilt allerdings, vor allem im Gegensatz zu anderen Ländern der Mittellande, als sehr volksnah. (Eine unrühmliche Ausnahme bildet der Adel von Kelreh, der allgemein als arrogant, dekadent und aufgrund seines durch den Handel erworbenen Reichtums als sehr eingebildet angesehen wird.) Einen Adel, der sich für Etikettefeinheiten und Minnespielchen begeistern kann, wird man hier nicht finden. Eine höfische High Society kann sich in Trawonien aufgrund der Geschichte und Struktur nicht entwickeln. Im trawonischen Adel gibt es keine Langeweile und keine Zeit, die es totzuschlagen gilt. Die Adligen sind mit der Organisation des Krieges, der Versorgung der Bevölkerung und sonstigen Verwaltungsdingen, die für das Überleben Trawoniens wichtig sind, vollauf beschäftigt. Eine Art Minne ist dabei natürlich vorhanden (wo sollten sonst die kleinen Ritter und Offiziere herkommen ;o) ), aber alles weit weniger formalisiert und abstrahiert, als in anderen Reichen. Der Trawonier ist bodenständig, direkt und ehrlich - natürlich nicht zu verwechseln mit primitiv. Ein offenes Wort gilt z.B. mehr als schön gedrechselte Reden und es gilt als unhöflich seinem Gegenüber nicht in die Augen zu sehen. Eine Vorstellung von typisch trawonischer Festkultur kann man auf dem Frühlingsfest, oder dem Lyorter Winterfest bekommen: Sogar der König speist beim Volk und misst sich mit seinen Untertanen im Kegeln, wobei er respektvoll und keinesfalls plump-vertraulich behandelt wird.
Der Adel in Trawonien ist etwas anders organisiert als in vielen anderen Ländern. Adel ist kein Geburtsrecht, sondern Titel werden nach Fähigkeit vergeben. Sollte sich herausstellen, dass der Sohn oder die Tochter fähig ist das Lehen zu verwalten, kann er/sie natürlich dem Verstorbenen nachfolgen. Ein rechtlicher Anspruch besteht jedoch nicht. Der Nachfolger wird natürlich von der Krone und den anderen Adeligen beobachtet. Sollte er sich als unfähig erweisen, wird ihm sein Lehen entzogen und einem Würdigeren zugeteilt. Es ist sehr selten, dass einer Familie ein Lehen entzogen wird, kommt aber durchaus vor. Sollte das Amt des Königs selbst vakant sein, müssen sich Bewerber Prüfungen unterziehen um den am besten geeigneten Kandidaten zu bestimmen. Der aktuelle König Trawoniens, Seine königliche Majestät König Dragan I von Trawonien, hat auf diese Weise den Thron bestiegen.
Trawonien ist organisiert nach dem Lehensprinzip. Der König vergibt traditionell die Provinzen als Lehen an die Provinzherzöge. Er ist im Prinzip frei in der Entscheidung, wer diese sein sollen. In der Praxis jedoch liegt die Herrschaft über eine Provinz bei einer Adelsfamilie, die jeweils einen Erben heranbildet, der die Herrschft übernimmt.
Diese Herzöge vergeben das Land an die Grafen, diese belehnen wiederum selbstständig und (im Prinzip) nach eigenem Ermessen die Barone. Bei diesen wiederum stehen die RitteR Ritter und Freiherren im Lehenseid.
Das führt zu der Situation, dass ein Adeliger nur seine direkten Untergebenen selbst bestimmen kann (und auch dort in gesellschaftliche Zwänge gebunden ist), und auf deren Lehensnehmer nur sehr beschränkt Einfluss nehmen kann.
Eine Ausnahme bilden die Reichsritter und Reichstädte. Diese unterstehen dem König direkt, haben allerdings dafür keine Stimme im Adelstag der Region, in der ihr Lehen liegt. Sie müssen keine Einnahmen abführen, genießen aber sonst keine Sonderrechte.
Übrigens: Natürlich vergibt ein Lehensherr nicht sein gesamtes Land an Lehensnehmer, er behält das so genannte "Eigenland", das er selbst bewirtschaftet.
Trawonische Adelspyramide
König -> Herzog -> Graf -> Baron -> Ritter/Freiherr
Alle Provinzfürsten sind Herzöge. Der König und die Herzöge können Truchsesse ernennen und sich von diesen vertreten lassen. Dieses Amt ist zeitlich begrenzt. Der König und die großen kirchlichen Orden stehen gleichberechtigt nebeneinander und kontrollieren sich gegenseitig (keiner kann dem anderen sagen was er zu tun hat; sie müssen sich arrangieren). Ordensritter gelten in der Adelshierarchie als Ritter.
Es gibt keinen Titel ohne Lehensverhältnis. Die einzige Ausnahme sind fahrende oder Gefolgeritter. Diese fahrenden Ritter bzw. Iuvenes sind Ritter, die sich erst ein Lehen verdienen müssen. Solange reisen sie durch die Lande oder schließen sich als Gefolge einem anderen Adligen an.
Eine Besonderheit der trawonischen Adelspyramide stellt die Möglichkeit dar, Lehen auch an Organisationen (z.B. den Orden von Schwert und Kelch oder den Orden Achenars) zu vergeben. In diesem Fall sind diese Organisationen verpflichtet, genau wie natürliche Personen ihren Lehenspflichten nachzukommen.
Kommt ein Lehensnehmer (Person oder Organisation) seinen Pflichten nicht nach, kann das Lehen jederzeit entzogen werden.
Anrede
Lehensvergabe
Wenn ein neuer Baron eingesetzt wird, was geschieht mit den ihm untergeordneten Rittern? Vergiebt der Baron die Lehen (zumindestens nominell) neu oder bleiben alle Ritter im Amt und müssen ihm die Treue schwören? Können die Ritter gar den Lehenseid verweigern und/oder der Bennenung eines Barons wiedersprechen? TobiK
Ober sticht Unter. Neuer Baron ist ranghöher und damit vorgesetzt. Er hat halt jetzt das Problem, dass er sich mit seinen Untergebenen arrangieren muss. Umgekehrt natürlich genauso. Neu freiwerdende Lehen, wird der Baron natürlich mit Leuten besetzen, die ihm zur Nase stehen. Widersprechen oder verweigern können sie zwar versuchen, aber sie sollten schon SEHR triftige Gründe haben. Der übergeordnete Graf/Herzog/König könnte ziemlich angepisst reagieren, wenn seine Entscheidung in Frage gestellt wird. Eine nominelle Bestätigung des Lehensnehmers fände ich aber hübsch, sprich Einforderung des Lehenseides durch den Vorgesetzten. TineW
Ich sehe eben nicht, dass der Ober immer den Unter sticht. Wenn die Barone mehr oder weniger geschlossen sagen "Nein wir akzeptieren den neuen Graf nicht." was genau will der dann machen? Er dürfte nicht die Resourcen haben sich durch zu setzen. Klar dürfte das auch den Herzog anpissen, aber auch der wird sich fragen, ob er einen Bürgerkrieg vom Zaun bricht.
Das eigendliche Problem ist wirklich, dass durch die Nichterblichkeit der Lehen kein Treueverhältniss zur Dynastie des Lehensherren aufgebaut wird. Man schwört seinem Lehensherren als Person die Treue, man hat keine Grundlage, wegen dem man dem Amtsnachfolger verpflichtet ist. TobiK
Wenn die Barone sich so dermaßen zusammenschließen ist wohl was faul im Staate Trawonien und der Herzog wird sich überlegen, ob das wirklich so schlau ist, den Graf mit Gewalt durchzudrücken. Schließlich scheint's ja nen Grund zu geben, warum sich die alle zusammentun und eventuelle Zwistigkeiten hintanstellen. Über den Willen einzelner wird er sich wohl hinwegsetzen, aber in dem speziellen, seltenen Fall machts halt die Masse. Ist ja auch nicht so, als würde das ständig passieren. Dass man dem Lehensherren als Person die Treue schwört, war in Realitas genau so. Trawonien unterscheidet sich da nicht großartig - nur dass wir keinen Erbanspruch haben, sondern Adel nach Tauglichkeit. Notbremse sozusagen. Hätte in der Realität auch oft nicht geschadet. ;o) TineW
Umkehrung des Ernennungsprinzips
Also nicht der Graf setzt Barone ein, sondern die Barone wählen sich einen Grafen.
Dies würde die reale Macht hochrangiger Adliger stark begrenzen (seine Untergebenen könnten ihm ja die Gefolgschaft verweigern), was sie in meinen Augen besser Spielbar macht. Außerdem würde es sehr stark das Bild eines Landes prägen, das aus dem Zusammenschluss vieler einzel Individuen hervorgegangen ist. TobiK
Bisher wurde es so gespielt, dass die Benennung von oben nach unten verläuft. Ausnahme der König, der von den Herzögen bestätigt oder abgelehnt wird. Sprich: Normalerweise folgt der/die Erstgeborene dem Amtierenden, es sei denn, es stehen ernste Bedenken dagegen, weshalb die Herzöge die Bestätigung ablehnen können, bzw. den König auch "kündigen" können. Entpuppt sich ein "normaler" Adeliger als unfähig oder sonstwie untragbar, beschwert man sich beim jeweiligen Lehensherren, der dann entscheidet, ob der Betreffende bleibt oder fliegt. Man kann auch versuchen sich bei dem nächsthöheren Lehensherrn zu beschweren, bis rauf zum König. Normalerweise sollte aber der "Dienstweg" eingehalten werden. Schließlich will sich's kein Vorgesetzter mit seinen Untergebenen verscherzen, indem er deren Autorität untergräbt. Wenn man also seinen eigenen oder gar den nächsthöheren Lehensherren übergeht, sollte man einen WIRKLICH guten Grund haben. TineW
Ist es nicht Blödsinn zu sagen "Der Adelsstand ist nicht erblich." nur um dann zu sagen "Aber eigendlich immer übernimmt der Erstgebohrene das Lehen.". Damit wird das Lehen dann ja defakto erblich.
Dein Dinstweg hat noch ein Problem: laut obiger Definition kann ein Graf seinen Baronen nicht vorschreiben, an welche Ritter sie Lehen vergeben. Es bring also gar nichts, sich beim Grafen über seinen Ritter zu beschweren, weil der den gar nicht absetzen kann.
Diese Idee würde uns halt wegführen von dem aktuell sehr absulutistischen Staatsaufbau. Momentan gehört ganz Trawonien erst mal dem König und der kann tun und lassen was er will (Alles ist direkt oder indirekt eine Leihgabe des Königs). Du darfst nicht vergessen, dass wir bespielte Charaktere haben, die sehr weit oben in der Adelspyramide stehen (König, Hohe Rat, Gregors Chari, Tinas Cahri). Momentan können die mit praktisch Unbegrenzten Vollmachten ausgestattet werden (oder haben sie eh schon).
In einem Staatsaufbau, der feudalistischer währe, könnte diese Macht begrenzt werden. TobiK
Die Lehen werden insofern vererbt, als beim Tod des bisherigen Inhabers, der jeweilige Lehensherr entscheidet, ob das aus Gewohnheit in der gleichen Familie weitergeführt wird (never change a winning team), oder eben nicht. wenns keine Klagen gibt, gehts wie gewohnt weiter, falls doch, hat der Lehensherr die Möglichkeit die Nervensäge elegant loszuwerden. Natürlich alles immer theoretisch. De facto kann der Kandidat natürlich schon versuchen Druck auszuüben (Freundschaft, Verbündete, Bestechung, Erpressung, ... ;o) ) Das Schöne ist: Der Druck funktioniert auch andersrum. Der Graf, kann seinem Baron zwar de iure nicht vorschreiben, an wen er seine Güter vergibt, de facto kann er aber auch zu fairen oder unfairen Mitteln greifen um seinen Willen versuchen durchzusetzen. Und er kann sienem Lehensmann ja auch androhen ihm das Lehen zu entziehen, wenn er nicht brav ist. Ob ers tatsächlich tut, steht auf einem anderen Blatt. ;o) Feudalistischer gehts doch gar nicht. TineW
Stellung der Familien
Was ist mit den Kindern und Ehegatten von Adligen? TobiK
Sie zählen als "edel", sind also Adel im Rang eines Freiherren/Freifrau, solange sie zum Haushalt des Familienoberhaupts gehören. Gründen sie einen eigenen Haushalt, bekommen sie im Normalfall ein eigenes Lehen und nehmen den entsprechenden Rang ein. Da Trawonien einen hohen Verschleiß an Leuten hat, wird eigentlich immer irgendwo etwas frei. ;o) TineW
Es kann maximal ein Kind das Lehen übernehmen. Alle anderen können nur fahrender Ritter machen oder sind nach obiger Definition nicht adlig (weil kein Lehen ubd nicht fahrender Ritter oder Gefolgeritter). Sie sind nach unserer Definition auch sicher keine Freiherren/Freifrauen, weil das setzt nach obiger Definition voraus das man ein Lehen hat. TobiK
Oder sie können heiraten und dadurch in einen anderen Haushalt überwechseln, wo sie dann ja auch wieder adelig sind. (Du hast also eher Verschiebungen als Explosionen - und sterben tun ja auch genug) Sie haben den Rang eines Freiherren/Freifrau, sprich werden höflich und als "was Besseres" behandelt. schließlich will man ja die Eltern auch nicht beleidigen. Politisch haben sie allerdings nichts zu melden, solange sie nicht ein eigenes Lehen verwalten. So wie in der Realität Söhne und besonders Töchter von Adeligen ja auch nur schmückendes Beiwerk und lediglich potentiell verheiratbar waren. TineW
Erbe von Adligen
Was passirt, wenn ein Adliger stirbt, und eben nicht sein Sohn das Lehen erhält? Wie wird der Besitz verteilt? TobiK
Und was ist mit den Töchtern? ;o) Es kommt nur dazu, dass ein Erstgeborener/Erstgeborene das Lehen nicht bekommt, wenn er unfähig, mit der Dunkelheit verbündet o.ä. ist. In dem Fall hält man sich normalerweise an die jüngeren Geschwister. Gibt es keine, oder taugen die auch nix, fällt das Lehen an den Lehensherren zurück, der es neu vergibt. Da das Lehen kein Besitz ist, sondern eben geliehen ist, kann es nicht als Besitz vererbt werden, wie ein Schrank oder ein Pferd. Der Nachfolger muss immer vom nächsthöheren Lehensherren bestätigt werden. Besitz im Sinn von Häusern, Möbeln, Schmuck, Geld, ... kann natürlich ganz normal vererbt werden. TineW
Ist in meinen Augen nicht so einfach. Es dürfte praktisch kaum möglich sein hinterher aus einander zu dividieren, was jetzt Lehen und was Privatbesitz ist. Was ist mit der Burg eines Ritter z.B. ? Was ist mit Dingen, die zu representationszwecken aus Einnahmen aus dem Lehen gekauft wurden (Möbel, Schmuk)? TobiK
Die "Dienstwohnung" fällt mit dem Lehen zurück an den Lehensgeber. Persönliche Gegenstände behält der ehemalige Lehensnehmer. Und wo's nicht klar zu erkennen ist, ergibt sich wunderbares Konfliktpotential, wobei jemand, der sein Lehen verliert, wahrscheinlich keinen allzuguten Stand hat, bzw. ab da ja dann nicht mehr adelig und damit in der Rubrik uninteressant ist. So jemand kann wahrscheinlich froh sein, wenn er nicht gleich verräumt oder hingerichtet wird. Sein Lehen verliert man ja nicht, weil man vergessen hat am Samstag zu baden. Da muss man schon RICHTIG was verbocken. War im Mittelalter auch nicht anders. Wenn du dein Lehen los warst, konntest du unter Umständen arm wie eine Kirchenmaus sein, die außer ihrem Titel nichts mehr aufzuweisen hat. Da konnte man dann höchstens schauen, ob man sich bei Verwandten oder reichen Freunden reinwanzen, oder bei irgendeinem anderen Adeligen eine Anstellung als Gesellschafterin, Verwalter o.ä. beschaffen kann. Aber wie gesagt: der Fall, dass nicht der/die Erstgeborene den Job von Papa oder Mama weitermacht, ist ein sehr seltener und nicht die Regel. TineW
Aber mal ganz ehrlich. Geht das nicht alles zu arg ins Detail? Solche Feinheiten werden doch auf Con kaum bis keine Rolle spielen. Wir machen doch keine Simulation. TineW
Was genau macht das Ratsamt eigendlich?
CategoryLand