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Reichskammer

Die Reichskammer setzt sich zusammen aus Abgesandten von Adel, Klerus und Bauern/Handwerkern, üblicherweise je zu einem Drittel. Traditions/geschichtsbedingt kommt es dabei aber auch zu Verschiebungen.

Das äußere Zeichen des Reichskämmerers ist ein Stab, der für den Adel in Rot, den Klerus in Blau und für das Volk in Grün gehalten ist. Diese Würdezeichen können sich in Form und Gestaltung unterscheiden, die Grundfarbe ist jedoch festgelegt.
Das Amt des Reichskämmerers kann man auf unterschiedliche Arten erhalten. Man kann gewählt werden oder das Amt vom Vorgänger erhalten

Die Reichskammer verhandelt mit dem König, trifft das Reich betreffende Entscheidungen, schlichtet Streitfälle und verfasst Eingaben/Bitten/Beschwerden an den König.

Der König hat selbst einen Sitz in der Reichskammer. Entscheidungen der Reichkammer sind bindend, sogar für den König.


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