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Das äußere Zeichen des Reichskämmerers ist ein Stab, der für den Adel in Rot, den Klerus in Blau und für das Volk in Grün gehalten ist. Diese Würdezeichen können sich in Form und Gestaltung unterscheiden, die Grundfarbe ist jedoch festgelegt.
Das Amt des Reichskämmerers kann man auf unterschiedliche Arten erhalten. Man kann gewählt werden oder das Amt dem Vorgänger "abkaufen".
Die Reichskammer verhandelt mit dem König, trifft das Reich betreffende Entscheidungen, schlichtet Streitfälle und verfasst Eingaben/Bitten/Beschwerden an den König.