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OT-Hinweise

Dieser Text ist ein InTime-Text. Er stellt die Sicht von Personen im Spiel dar. Er ist keine unumstößliche, absolute Wahrheit.

Siehe auch:
PediaHeerTrawoniens


Die Streitmacht der trawonischen Krone besteht zum einen aus den vielen Teilen der trawonischen Ritterschaft, die, seien sie Grafen, Barone oder Fürsten, durch den Eid an ihren Herren gebunden sind, ihm Beistand zu geben, so er in einer gerechten Sache kämpft.
Neben dieser vortrefflichen Streitmacht bestehend aus den Rittern und derer Gefolge haben die Fürsten Trawoniens in ihrer Kontrolle verschiedentlich Regimenter aufgestellt. Ein jeder Fürst hat für die seinen festgelegt, daß das erst Kind einer Familie für zwei Jahr Frondienst tut für seinen Fürsten. Doch kanne ja geschehen, daß das erste Kind unabkömlich, krank an Geist oder Körper ist. In diesem Falle gestatten es die Fürsten, daß die Familien einen senden, der an des ersten Kindes statt Dienst tut.

Vielerlei Regimenter haben die Fürsten aufgestellt, von denen einige eine große Geschichte haben. Die vornehmsten sind die 4 Regimenter der Reichsgarde.


aus: Beren Rinnstein, Almanach Trawoniens

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