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@@====**Die Gesetze des Theuderich**====@@
Seine königliche Majestät Theuderich, von Bahamuthsgnaden König von Trawonien, Hoher Bannerherr von Aquilda und Verteidiger des Glaubens, geben folgendes allerorts bekannt und zu wissen:

Nach langer Unterredung mit unserem verehrten Freund und Hofzaubermeister, dem hochgelehrten Herren Childebert, ist es nun mehr unser Wille und Entschluss, gegen die Untriebe der finsteren Magie und all jene die ihr nachgehen in unserer Heimat Trawonien vorzugehen. Von nun an soll unser Bann all jene Treffen, die es wagen auf trawonischem Boden verwerflichen Magieformen anzuwenden oder ihre Anwendung lehren.

Die neunmal verfluchte Beschwörungshexerei, die dazu dient den Dienern des finstren Bruders ein Tor in unsere Welt zu öffnen. Wer sie anwendet auf dem Scheiterhaufen zu Tode kommen. Seine Asche soll auf einer Wegkreuzung in alle Winde zerstreut werden.

Auch soll es allerorts verboten sein, einen anderen durch Zauberei unter seinen Willen zu zwingen. Wer solches tut soll in unserer Heimat keinen Frieden haben.

Nur den weisesten und erfahrensten Zauberern des Reiches soll es gestattet sein das Wissen um diese finstere Magieformen zu bewahren, auf das sie den Schaden, der angerichtet werden mag verhüten und begrenzen mögen. Wir befinden, dass allein die Lehrmeister der alt erwürdigen arkanen Schule zu Eglin über die Eignung eines Kanidaten entscheiden sollen.

Gemäß der uns vom Platindrachen gewährten Autorität und im Einklang mit seiner Lehre sei dies als Gesetz verkündet.
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Wir Theuderich, von Bahamuthsgnaden König von Trawonien, Hoher Bannerherr von Aquilda und Verteidiger des Glaubens geben allen Ständen des Reiches folgendes zu bedenken:

Es ist nicht blos Recht aller Trawonier, Waffen zu besitzen und zu tragen, sondern vielmehr Pflicht diese stehts gebrauchsbereit zu halten und sich in ihrer Benutzung zu üben. Wir rufen daher alle Edlen des Reiches dazu auf, in dem ihnen anvertrauten Land für die Bildung und die Ausrüstung von Landwehren sorge zu tragen. Um die Kampfbereitschaft der Wehren zu wahren, sollen des weiteren regelmäßige Übungen statt finden.

Um die Wehrfähigkeit des Volkes zu Erhalten und stettig zu verbessern haben wir und die Edlen des Reiches folgendes beschlossen:

Jeder Trawonier habe sich, so er die Volljährigkeit erreicht, zum Dienst an der Waffe zu melden. Hierzu werden in jeder der Provinzen geeignete Strukturen errichtet. Jedem dieser jungen Männer und Frauen soll für ihren Dienst ein angemessener Lohn ausbezahlt werden. Sie sollen ernährt, gekleidet und bewaffnet werden. Es sei festgelegt, dass der Dienst an der Waffe zwei Jahre dauern soll. Im Anschluss an diese Zeit sollen die jungen Leute wieder nach Hause zurückkehren. Ihre Waffen und Kleidung sollen sie mit sich nehmen und in Ehren halten und auch weiterhin ihre Benutzung üben.

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[[CategoryProklamation]]
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