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Grundsätzliches
- Es wird (zumindest von Adligen und wohlhabenden Leute) erwartet, dass sie zu Lebzeiten bestimmen, wer was erhält.
- Dies muss nicht schriftlich Geschehen. Es reicht einer Person seines vertrauens zu sagen wer was kriegt.
- Praktisch ist es weit verbreitet schriftlich festzuhalten, wer was Erben soll. Dies verhindert Missverständnisse und Irrtümer. Schrieftliche Testamente haben rechtlich jedoch keinen Vorrang vor mündlichen Absprachen.
- Sowohl schriftliche als auch mündliche Testamente müssen von einer Person vorgelegt werden, die ihre Echtheit bestätigt.
- Es ist nun am zuständigen Richter (in der Regel also dem Lehensherrn oder einer von ihm beauftragten Person) anhand der Testamente über die Verteilung des Erbes zu richten.
- So etwas wie einen "Pflichtteil" gibt es nicht. Die Versorgung des Ehepatners und der minderjährigen Kinder (heist unter 16) muss jedoch sichergestellt sein.
- Der trickreiche Teil ist hierbei zunächst das Privatvermögen und das Vermögen das zum Lehen gehört (und nicht vererbt sondern mit dem Lehen weiter gegeben wird) aus einander zu rechnen.
- Zum Lehen gehöhren üblicherweise Wehrbauten (Burgen) und Verkehrswege (Strassen und Brücken).
- Bei den eingenommenen Steuern wird es richtig kompliziert. Diese teilen sich auf in eine Aufwandsentschädigung des Lehnsherrn und Mittel für den erhalt des Lehens (Strassenbau, Befestigungen, Instandhaltung, Bewafnung der Bevölkerung).
- letztlich geht es hier um ordentliche Buchführung über die Einkünfte