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Das ritterliche Duell

Bei diesem Duell handelt es sich um Umgangsformen und Gepflogenheiten, die von jedem Ritter zu jeder Zeit auf das Äußerste einzuhalten sind: die Regularien des ritterlichen Duells, und nur diese sind es, die uns aus der Finsternisse hinaus in eine neue Zeit führen. Auseinandersetzungen durch Waffengewalt werden durch sie erst perfekt inszenierte Schauspiele, die zum Zweck einer Wiedergutmachung verletzten Rechtes aufgeführt und vor aller Augen gebracht werden, im Gegensatz zu wild eskalierenden Ausschreitungen die nur in Tod und Vernichtung enden können.

Wer wen fordern kann
Durch Gesetz ist lediglich festgelegt, daß ein im Stand niedrigerer niemals einen im Stand höheren fordern kann, bzw. er kann schon, aber der Höhere muß darauf nicht eingehen. Das Recht, eine solche Forderung abzulehnen, existiert zwar, wird aber in der Regel nicht angewendet, da es zu einem erheblichen Gesichtsverlust des Geforderten führen würde. Üblich ist es aber auch, daß eine solch hohe Persönlichkeit für solche Anlässe einen Streiter wählt der diesen Kampf anstatt des Geforderten auskämpft. Es ist allgemein Sitte, daß Könige nicht an Duellen teilnehmen dürfen, dies geschieht im Interesse des jeweiligen Reiches. Wird im übrigen eine Majestät derart beleidigt, hat sich das ganze Reich beleidigt zu fühlen und diese Schmach auszumerzen. Ebenfalls verbietet es die Sitte dem Gastgeber, Männer oder Frauen der Kirche und Edeldamen derart zu beleidigen, daß man sich einer Duellforderung aussetzen könnte.

Wie die Forderung ausgesprochen wird
Höre, oh Ritter, sprich niemals die Worte einer Forderung leichtfertig oder im Scherz, eine einmal ausgestoßene Forderung ist nicht ohne Gesichtverlust wieder zurückzunehmen und nur dem Geforderten ist es erlaubt, Euch die Rücknahme der Forderung anzubieten. Ein Ritter sollte zu jeder Zeit soweit Herr seiner Sinne sein, deshalb gibt es keinerlei Entschuldigungen, seien es Suff oder Jähzorn, für fälschliche Forderungen. Auch hierbei muß ein Ritter zu seinem Wort stehen. Forderungen werden in aller Öffentlichkeit mit lauter Stimme vorgetragen, so daß alle Anwesenden davon Kenntnis haben, sie werden stets mit den dafür vorgesehenen Gesten verbunden, wie das Werfen oder Schlagen mit einem Handschuh. Zeugen sind für eine Forderung und deren Verlauf von größter Wichtigkeit, sie sind für das Ritual der Rechtswiederherstellung unerläßlich. Ist die Forderung von allen Anwesenden aufgenommen worden, haben die beiden Kontrahenten ihre Vertrauensmänner zu bestimmen, diese sind es nun, die untereinander die Bedingungen des Kampfes abmachen.
Der Geforderte hat stets die Wahl der Waffen, geläufige Waffenarten sind:
- Schwert und Schild
- Zweihänder
- Dolch
Ebenso hat der Geforderte die Wahl der Rüstungen, die Verwendung finden sollen. Weiter legen die Vertrauensmänner fest, wie weit der Kampf führen soll. Verschiedene Arten hierbei sind:
- Erstes Blut
- Erschöpfung
- Aufgabe
Kämpfe auf Leben und Tod sind in der Regel verboten, es sei denn, der höchste Lehnsherr, der anwesend ist, gibt dazu seine Erlaubnis. Sollte bei einem Duell von einem der beiden Kämpfenden ohne diese Zustimmung ein tödlicher Streich geführt werden, so ist zwischen ihm und einem gewöhnlichen Mörder kein Unterschied zu machen und er ist auf der Stelle zu erschlagen.
Danach einigen sich die Vertrauensmänner über den Ort des Kampfes und wann er stattfinden soll, gewöhnlich findet ein Duell bereits am nächsten Tag nach der Forderung statt, auf keinen Fall am selben Tag. Die Vertrauensmänner sind für den ordentlichen Verlauf des Kampfes verantwortlich, daß sich niemand einmischt, und daß beiden Kontrahenten die ihnen gebührende Ehre erwiesen wird. Ist das Duell beendet, haben die Vertrauensmänner für die Bekanntgabe des Ausgangs des Duells zu sorgen.

Entnommen aus dem Allerländischen Ritterkodex

(mit freundlicher Genehmigung des Badische Schwertspieler e.V.)


Dies gilt im Großen und Ganzen auch in Trawonien, bis auf wenige Punkte:
1. Forderung 2. Der Geforderte hat die Wahl von Waffen und Rüstung, der Fordernde die von Ort und Zeit.
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