Revision history for DerEwigeSterbende3AGBs


Revision [15344]

Last edited on 2019-12-16 12:07:16 by MatthiasNikisch

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Revision [15266]

Edited on 2019-12-16 10:23:46 by MatthiasNikisch

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Revision [15225]

Edited on 2019-12-16 09:51:56 by MatthiasNikisch
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orga@trawonien.de
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trawonienorga@gmail.com


Revision [15220]

Edited on 2019-12-15 18:45:34 by MatthiasNikisch

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Revision [15219]

Edited on 2019-12-15 18:45:34 by MatthiasNikisch
Additions:
Ansprechpartner des bayer. Liverollenspieler e.V.:
Florian Kreuziger
vorstand2-blev@slogodd.de
Ansprechpartner Trawonien Orga:
Matthias Nikisch
Friesenstraße 15
93053 Regensburg
trawonienorga@gmail.com


Revision [15218]

Edited on 2019-12-15 18:44:46 by MatthiasNikisch

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Revision [15217]

Edited on 2019-12-15 18:44:45 by MatthiasNikisch
Additions:
§1 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters. Reagiert der Veranstalter nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Anmeldung des Teilnehmers, so ist der Teilnehmer an seine Anmeldung nicht mehr gebunden.
§ 2 - Regelwerk
Mit der Anmeldung, spätestens unverzüglich nach der Anmeldebestätigung hat der Teilnehmer der Spielleitung eine Charakterbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Diese hat dem von dem Veranstalter vorgegebenen Regelsystem zu entsprechen.
Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen. Sollte hierdurch der vom Teilnehmer eingereichte Charakter unspielbar oder wesentlich eingeschränkt werden, so steht dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht unter voller Erstattung seines Spielbeitrags zu.
§ 3 – Sicherheit
Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen.
Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluß führen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesonders die von ihm verwendeten Polsterwaffen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sei den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten.
Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluß vom Spiel.
Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne daß der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.
§ 4 - Haftung
Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
§ 5 - Urheberrecht an Aufzeichnungen
Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten.
Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler.
Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig.
Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig.
§ 6 - Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluß von der Veranstaltung
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar.
Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Vertragsschluß gem. § 1 - egal zu welchem Zeitpunkt - wird eine Stornogebühr von Euro 15 fällig. Wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson als Teilnehmer stellt, und mit dieser Ersatzperson kommt ein Vertrag nach §1 zustande, so mindert sich die Stornogebühr auf 5 Euro.
Bei Rücktritt versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet.
§ 7 - Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug
Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so wird ein Säumniszuschlag von Euro 15,- fällig. Unberührt davon bleibt das Recht des Veranstalters, tatsächlich entstandene höhere Unkosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen.
Ist der Teilnahmebeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer eine Frist zur Zahlung zu setzen verbunden mit der Erklärung, daß er nach Ablauf der Frist den Platz einem Dritten überläßt. Die gesetzte Zahlungsfrist muß mindestens 8 Tage betragen.
Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
§ 8 - NSC-Klausel
Der NSC ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten.
NSCs, die aus Gründen von §3 der Veranstaltung verwiesen werden, können über ihren Teilnehmerbetrag hinaus auf die volle Höhe des SC-Beitrags in Anspruch genommen werden.
§ 9 - Rabatte
Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde. Von dieser Regelung sind Rabatte für Sanitäter ausdrücklich ausgenommen.
Können die Teilnehmer nach Absatz 1 die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen.
§ 10 - Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, daß seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden.
Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email sowie eine Fotographie umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüberhinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, -klasse, etc).
Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht elektronisch gespeichert oder weitergegeben.
§ 11 – Sonstiges
Der Veranstalter achtet nicht auf eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung.
Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort und Gerichtsstand sind - soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann - der Sitz des Veranstalters.
Alle Teilnehmer unter 18 Jahren müssen auf jeden Fall eine volljährige Aufsichtsperson, die unterschriebene Vollmacht zur Übernahme der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten und einen gültigen Ausweis besitzen.
Jede Aufsichtsperson muß während der Veranstaltung zur gleichen Zeit wie der zu beaufsichtigenden Person an der Veranstaltung anwesend sein. Die Aufsichtsperson haftet für den Zeitraum der Veranstaltung in vollem Umfang für die minderjährige Person.
Jeder Teilnehmer unter 16 Jahren kann nur in Begleitung seiner Eltern auf dem CON teilnehmen.
Veranstalter sind die jeweils in der Anmeldung unter dem Punkt ORGA benannten Personen.
Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
Deletions:
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus folgenden Risiken
bewusst (Nacht, -Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, gespielte Gefangennahme etc.)
2.
Der Teilnehmer verpflichtete sich dazu, sich selbständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und seine Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
3.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit, gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer
und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt hierzu das Klettern an ungesicherten Steilhängen
und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen, oder nicht überprüften Waffen oder Ausrüstung, sowie übermäßigen Alkoholkonsum.
4.
Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seinen Erfüllungsgehilfen ist Folge
zu leisten.
5.
Teilnehmer, welche gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden, oder Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages hat.
6.
Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
7.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit
auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
8.
Für eventuelle Schwangerschaften wird von Seiten des Veranstalters keine Haftung übernommen.
9.
Alle Rechte an Bild-, Ton, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
10.
Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem verwendeten Ensemble von Begriffen und Eigennamen, bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
11.
Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur zu privaten Zwecken zulässig.
12.
Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung,
ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis der Veranstalter zulässig.
13.
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt! Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung
Teilnehmer ohne Angabe von Gründen, gegen Rückerstattung des Teilnahmebetrages, von der
Veranstaltung auszuschließen.
14.
Bei Rücktritt des Teilnehmers bis zu 7 Tage vor der Veranstaltung wird ein pauschaler Betrag von
10,- Euro zur Deckung der dadurch entstandenen Unkosten fällig. Bei noch späterem Rücktritt wird
nur noch die Hälfte des Teilnahmebetrages zurückerstattet
15.
Bei Rücktritt eines Teilnehmers versucht der Veranstalter den Platz anderweitig zu vergeben.
Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebetrages nicht möglich.
16.
Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne
weiteres möglich, dass eine andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung bedarf, aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung, der Zustimmung des Veranstalters
17.
Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt immer im Voraus. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so gilt, soweit kein veranstaltungsspezifischer Betrag festgelegt
wurde, eine Nachbearbeitungsgebühr von 15,- Euro als vereinbart.
18.
Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebetrages im
Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
19.
Bei Anmeldung in Namen und Rechnung eines Dritten, haftet der Anmeldende für dessen
Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner
20.
Alle Nebenabsprachen und Verpflichtungen bedürfen der Schriftform.
21.
Subsidiaritätsklausel: Sollten Teile der Formulierung gegen geltendes Recht verstoßen, so sind sie gegen
eine angepasste, den ursprünglichen Inhalten möglichst ähnliche zu ersetzen, ohne dass der Passus seine Verbindlichkeit verliert.


Revision [15162]

Edited on 2019-12-11 10:37:02 by MatthiasNikisch

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Revision [15161]

Edited on 2019-12-11 10:37:02 by MatthiasNikisch
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Revision [15126]

Edited on 2019-12-11 10:29:00 by MatthiasNikisch

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Revision [15125]

Edited on 2019-12-11 10:29:00 by MatthiasNikisch
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Revision [15118]

Edited on 2019-12-11 10:25:32 by MatthiasNikisch

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Revision [15117]

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