Revision [7315]

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- Zeugen werden vom Richter oder vom Angeklagten benannt

- Es dürfen nur Trawonier sprechen, Ausländer benötigen einen Fürsprecher.

- Der Richter verhört die Zeugen

- Zeugen müssen aussagen

- Verweigerung kann bestraft werden



- Richter muss Beisitzer benennen. Es können zwischen zwei und vier Beisitzer sein. Es müssen das Ratsamt, der Adel, der Klerus und das Volk vertreten sein, wobei ein Beisitzer zwei Bereiche abdecken kann.

- Der Angeklagte hat ein Recht auf ein letztes Wort.

- Vom Prozess muss eine Mitschrift erstellt werden.



- Beratung mit den Beisitzern

- Urteil fällt der Richter

- Richter bricht Stab zur Bekräftigung des Urteils.

- Nach dem Urteil brechen Richter und Verurteilter das Brot um anzuzeigen, dass die Verurteilung nicht aus persönlichen Gründen erfolgte.

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