Revision [7314]

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- Zeugen werden vom Richter oder vom Angeklagten benannt

- Es dürfen nur Trawonier sprechen, Ausländer benötigen einen Fürsprecher.

- Der Richter verhört die Zeugen

- Zeugen müssen aussagen

- Verweigerung kann bestraft werden



- Richter muss Beisitzer benennen.

- Der Angeklagte hat ein Recht auf ein letztes Wort.

- Vom Prozess muss eine Mitschrift erstellt werden.



- Beratung mit den Beisitzern

- Urteil fällt der Richter

- Richter bricht Stab zur Bekräftigung des Urteils.

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