Revision [7314]
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- Zeugen werden vom Richter oder vom Angeklagten benannt
- Es dürfen nur Trawonier sprechen, Ausländer benötigen einen Fürsprecher.
- Der Richter verhört die Zeugen
- Zeugen müssen aussagen
- Verweigerung kann bestraft werden
- Richter muss Beisitzer benennen.
- Der Angeklagte hat ein Recht auf ein letztes Wort.
- Vom Prozess muss eine Mitschrift erstellt werden.
- Beratung mit den Beisitzern
- Urteil fällt der Richter
- Richter bricht Stab zur Bekräftigung des Urteils.