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Trawonien ist eine theokratisch gestützte Monarchie.
Titel sind in Trawonien nicht an ein Erbrecht gebunden, werden aber für gewöhnlich an einen Erben weitergegeben. Der König vergibt die Provinzen als Lehen an seine Herzöge. Die Herzöge können, sofern sie es wünschen, frei ihre Grafen einsetzen, diese wiederum setzen ihre Barone ein. Jeder Baron belehnt in seiner Baronie Ritter. Aber selbstverständlich behält jeder Adelige einen Teil seines Lehens als Stammlehen, das so genannte Eigenland.
Je Provinz gibt es einen Adelsrat (Was hat es damit auf sich?).



Der Adel in Trawonien ist etwas anders organisiert als in vielen anderen Ländern. Adel ist kein Geburtsrecht, sondern Titel werden nach Fähigkeit vergeben. Sollte sich herausstellen, dass der Sohn oder die Tochter fähig ist das Lehen zu verwalten, kann er/sie natürlich dem Verstorbenen nachfolgen. Ein rechtlicher Anspruch besteht jedoch nicht. Der Nachfolger wird natürlich von der Krone und den anderen Adeligen beobachtet. Sollte er sich als unfähig erweisen, wird ihm sein Lehen entzogen und einem Würdigeren zugeteilt. Es ist sehr selten, dass einer Familie ein Lehen entzogen wird, kommt aber durchaus vor. Sollte das Amt des Königs selbst vakant sein, müssen sich Bewerber Prüfungen unterziehen um den am besten geeigneten Kandidaten zu bestimmen. Der aktuelle König Trawoniens, Seine königliche Majestät König Dragan I von Trawonien, hat auf diese Weise den Thron bestiegen.
Trawonien ist organisiert nach dem Lehensprinzip. Der König vergibt traditionell die Provinzen als Lehen an die Provinzherzöge. Er ist im Prinzip frei in der Entscheidung, wer diese sein sollen. In der Praxis jedoch liegt die Herrschaft über eine Provinz bei einer Adelsfamilie, die jeweils einen Erben heranbildet, der die Herrschft übernimmt.
Diese Herzöge vergeben das Land an die Grafen, diese belehen wiederum selbstständig und (im Prinzip) nach eigenem Ermessen die Barone. Bei diesen wiederum stehen die Ritter und Freiherren im Lehenseid.
Das führt zu der Situation, dass ein Adeliger nur seine direkten Untergebenen selbst bestimmen kann (und auch dort in gesellschaftliche Zwänge gebunden ist), und auf deren Lehensnehmer nur sehr beschränkt Einfluss nehmen kann.

Eine Ausnahme bilden die Reichsritter und Reichstädte. Diese unterstehen dem König direkt, haben allerdings dafür keine Stimme im Adelstag der Region, in der ihr Lehen liegt. Sie müssen keine Einnahmen abführen, genießen aber sonst keine Sonderrechte.


Übrigens: Natürlich vergibt ein Lehensherr nicht sein gesamtes Land an Lehensnehmer, er behält das so genannte "Eigenland", das er selbst bewirtschaftet.



Trawonische Adelspyramide
König -> Herzog -> Graf -> Baron -> Ritter/Freiherr

Alle Provinzfürsten sind Herzöge. Der König und die Herzöge können Truchsesse ernennen und sich von diesen vertreten lassen. Dieses Amt ist zeitlich begrenzt. Der König und die großen kirchlichen Orden stehen gleichberechtigt nebeneinander und kontrollieren sich gegenseitig (keiner kann dem anderen sagen was er zu tun hat; sie müssen sich arrangieren). Ordensritter gelten in der Adelshierarchie als Ritter
Es gibt keinen Titulaturadel, d.h. es gibt keinen Titel ohne Lehensverhältnis. Die einzige Ausnahme sind fahrende oder Gefolgeritter. Diese fahrenden Ritter bzw. Iuvenes sind Ritter, die sich erst ein Lehen verdienen müssen. Solange reisen sie durch die Lande oder schließen sich als Gefolge einem anderen Adligen an.


Mindestanforderungen Adel
  • Alltagsgewandung mit Kopfbedeckung (an Stand und Reichtum angepasst; evtl in Familien/Wappenfarben)
  • ein bis zwei Festtagsgewandungen mit Kopfbedeckung (an Stand und Reichtum angepasst; evtl in Familien/Wappenfarben)
  • Schuhe (kaschiert oder Ambiente)
  • angemessenes Geschirr
  • Wappenschild / Banner
  • Adelsbrief / Stammbaum
  • Beherrschung der gängigen Tänze der Mittellande
  • Kenntnisse in Etikette
  • ab Stufe Baron mindestens zwei Leute als Gefolge (mit passender Kleidung; mindestens Gürtelpatch)

zusätzliche Anforderungen für Ritter
  • Wappenrock
  • Fingerhandschuhe
  • Sporen
  • Rüstung (mind. Kettenhemd)
  • Helm oder Kettenhaube
  • Schwert + evtl. andere Waffe
  • Schild mit Wappen
  • Ritterschlagurkunde
  • Kenntnis des trawonisch-mittelländischen Ritterkodex







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