<<[[Homepage]] > [[Spieler]] > [[Protokolle]] ===Hauzenstein, 19. Februar 2006===>> **Trawonische Conplanung 2006** __eigene Cons__ - Fest der Zünfte (Mai, Juni?) - "Ball der Allianz" - als eigene Hofhaltung - Schlachtencon Kerarwed (13.-16. Juli) - Zusammenkunft der Reiche ? __Cons anderer Veranstalter__ - Hochzeit Georg (Mai) - Südlande Turney - Convent der Südlande - Sternengreifen? - Krakant (als DDR-NSCs) (Mai) **Mindestanforderungen Adel** - Alltagsgewandung mit Kopfbedeckung (an Stand und Reichtum angepasst; evtl in Familien/Wappenfarben) - ein bis zwei Festtagsgewandungen mit Kopfbedeckung (an Stand und Reichtum angepasst; evtl in Familien/Wappenfarben) - Schuhe (kaschiert oder Ambiente) - angemessenes Geschirr - Wappenschild / Banner - Adelsbrief / Stammbaum - Beherrschung der gängigen Tänze der Mittellande - Kenntnisse in Etikette - ab Stufe Baron mindestens zwei Leute als Gefolge (mit passender Kleidung; mindestens Gürtelpatch) **zusätzliche Anforderungen für Ritter** - Wappenrock - Fingerhandschuhe - Sporen - Rüstung (mind. Kettenhemd) - Helm oder Kettenhaube - Schwert + evtl. andere Waffe - Schild mit Wappen - Ritterschlagurkunde - Kenntnis des trawonisch-mittelländischen Ritterkodex **Heilige** andere Bezeichnung gesucht. - Beschützer? lateinisch: Tutor - Fürsprecher? lateinisch: Defensor, Patronus - Fürbitter? lateinisch: Deprecator - Helfer? lateinisch: Adiutor - Heiliger? lateinisch: Consecratus Das Praeceptum legt fest, wer heiliggesprochen wird. Jeder Gläubige kann bei seinem Priester Vorschläge machen. Dieser leitet die Vorschläge weiter. **Gastrecht** __Gastrechte__ (können bei schlechtem Benehmen und Verletzung der Gastpflichten vom Gastgeber aufgehoben werden): - Recht auf Schutz - Recht auf angemessene Bewirtung - Recht auf einen angemessenen Schlafplatz - Recht auf Tragen und Zeigen seiner Farben - Recht Waffen zu tragen (standesgemäß bzw. gemäß den äußeren Umständen) - Recht über Rechte und Pflichten aufgeklärt zu werden __Gastpflichten:__ - Pflicht zur Vorstellung (Voraussetzung zur gewährung des Gastrechtes) - Pflicht zum Tragen und Zeigen seiner Farben - Pflicht dem Gastgeber bei Bedrohung gegebenenfalls auch mit Waffen beizustehen - Pflicht zu gesittetem Benehmen - Pflicht zum Halten des Friedens - Pflicht zum Maßhalten bei Essen und Trinken - Pflicht ein Gastgeschenk zu bieten (das kann auch einfach eine Blume oder ein grüner Zweig sein) - Pflicht sich bei Schwierigkeiten mit anderen Gästen an den Gastgeber oder seinen Vertreter zu wenden und nicht selbst sein Recht durchzusetzen Ablauf: - Vorstellung - Bitten um das Gastrecht - Gewährung des Gastrechts - Überreichung des Gastgeschenks - Darreichung von Wasser zur Reinigung von Händen und Gesicht ---- [[CategoryChari]]