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Trawonische Conplanung 2006

eigene Cons
  • Fest der Zünfte (Mai, Juni?)
  • "Ball der Allianz" - als eigene Hofhaltung
  • Schlachtencon Kerarwed (13.-16. Juli)
  • Zusammenkunft der Reiche ?

Cons anderer Veranstalter
  • Hochzeit Georg (Mai)
  • Südlande Turney
  • Convent der Südlande
  • Sternengreifen?
  • Krakant (als DDR-NSCs) (Mai)



Mindestanforderungen Adel
  • Alltagsgewandung mit Kopfbedeckung (an Stand und Reichtum angepasst; evtl in Familien/Wappenfarben)
  • ein bis zwei Festtagsgewandungen mit Kopfbedeckung (an Stand und Reichtum angepasst; evtl in Familien/Wappenfarben)
  • Schuhe (kaschiert oder Ambiente)
  • angemessenes Geschirr
  • Wappenschild / Banner
  • Adelsbrief / Stammbaum
  • Beherrschung der gängigen Tänze der Mittellande
  • Kenntnisse in Etikette
  • ab Stufe Baron mindestens zwei Leute als Gefolge (mit passender Kleidung; mindestens Gürtelpatch)

zusätzliche Anforderungen für Ritter
  • Wappenrock
  • Fingerhandschuhe
  • Sporen
  • Rüstung (mind. Kettenhemd)
  • Helm oder Kettenhaube
  • Schwert + evtl. andere Waffe
  • Schild mit Wappen
  • Ritterschlagurkunde
  • Kenntnis des trawonisch-mittelländischen Ritterkodex


Heilige

andere Bezeichnung gesucht.
  • Beschützer? lateinisch: Tutor
  • Fürsprecher? lateinisch: Defensor, Patronus
  • Fürbitter? lateinisch: Deprecator
  • Helfer? lateinisch: Adiutor
  • Heiliger? lateinisch: Consecratus

Das Praeceptum legt fest, wer heiliggesprochen wird. Jeder Gläubige kann bei seinem Priester Vorschläge machen. Dieser leitet die Vorschläge weiter.



Gastrecht

Gastrechte (können bei schlechtem Benehmen und Verletzung der Gastpflichten vom Gastgeber aufgehoben werden):
  • Recht auf Schutz
  • Recht auf angemessene Bewirtung
  • Recht auf einen angemessenen Schlafplatz
  • Recht auf Tragen und Zeigen seiner Farben
  • Recht Waffen zu tragen (standesgemäß bzw. gemäß den äußeren Umständen)
  • Recht über Rechte und Pflichten aufgeklärt zu werden

Gastpflichten:
  • Pflicht zur Vorstellung (Voraussetzung zur gewährung des Gastrechtes)
  • Pflicht zum Tragen und Zeigen seiner Farben
  • Pflicht dem Gastgeber bei Bedrohung gegebenenfalls auch mit Waffen beizustehen
  • Pflicht zu gesittetem Benehmen
  • Pflicht zum Halten des Friedens
  • Pflicht zum Maßhalten bei Essen und Trinken
  • Pflicht ein Gastgeschenk zu bieten (das kann auch einfach eine Blume oder ein grüner Zweig sein)
  • Pflicht sich bei Schwierigkeiten mit anderen Gästen an den Gastgeber oder seinen Vertreter zu wenden und nicht selbst sein Recht durchzusetzen

Ablauf:
  • Vorstellung
  • Bitten um das Gastrecht
  • Gewährung des Gastrechts
  • Überreichung des Gastgeschenks
  • Darreichung von Wasser zur Reinigung von Händen und Gesicht







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