Revision [6814]
This is an old revision of ErbrechtTrawonien made by TobiK on 2009-06-08 11:24:19.
Homepage > LandesHintergrund
Grundsätzliches
- Es wird (zumindest von Adligen und wohlhabenden Leute) erwartet, dass sie zu Lebzeiten bestimmen, wer was erhält.
- Dies muss nicht schriftlich Geschehen. Es reicht einer Person seines vertrauens zu sagen wer was kriegt.
- Praktisch ist es weit verbreitet schriftlich festzuhalten, wer was Erben soll. Dies verhindert Missverständnisse und Irrtümer. Schrieftliche Testamente haben rechtlich jedoch keinen Vorrang vor mündlichen Absprachen.
- Sowohl schriftliche als auch mündliche Testamente müssen von einer Person vorgelegt werden, die ihre Echtheit bestätigt.
- Es ist nun am zuständigen Richter (in der Regel also dem Lehensherrn oder einer von ihm beauftragten Person) anhand der Testamente über die verteilung des Erbes zu richten.
- Soetwas wie einen "Pflichtteil" gibt es nicht. Die Versorgung des Ehepatners und der minderjährigen Kinder (heist unter 16) muss jedoch sichergestellt sein.