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An der Spitze der Akademieführung finden sich der Erzkanzler und der Ältestenrat. Letzterer wird vom Kongress, an dem alle Magister teilnehmen können und welcher einmal pro Semester abgehalten wird gewählt. Die Geschichte hat gezeigt, dass ein Posten im Ältestenrat meistens auf Lebenszeit gilt. Der Erzkanzler geht aus dem Rat der vier Kanzler hervor, jeder Kanzler ist der Leiter einer der vier Fakultäten. Da jede Fakultät aus 12 Instituten besteht geht der Rat der Kanzler aus dem Rat der Dekane hervor. Dekan kann jeder Magister außer dem Magister minor werden. Während sich der Erzkanzler und die akademischen Räte mehr mit der Leitung des Universitätsbetriebs befassen, beschäftigen sich der Kongress und der Ältestenrat mehr mit politischen Angelegenheiten, der Forschung sowie allen anderen ausser-akademischen Belangen. Bei letzteren hat auch der Erzkanzler ein Mitspracherecht. Der Quästor geht aus dem Kongress hervor und wird alle 4 Jahre neu gewählt. Er dient dem Kongress als Kontrollfunktion für den akademischen Betrieb.