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In jeder Provinzen trawonischen Provinz besteht ein Adelsrat. Dieser stellt die Standesvertrettung des Adels gegenüber den Provinzherren dar.
Er wird mindestens alle vier Jahre vom Provinzherren einberufen. In besonderen Fällen kann er jedoch zu jeder Zeit vom Fürsten oder der Mehrheit der ihm angehörenden Adligen einberufen werden. Dem Ruf zum Adelsrat ist folge zu leisten, wenn der Adlige nicht durch zwingenden Grund verhindert ist. In diesem Fall ist er angehalten, einen Vertretter zu entsenden.
Wird ein neuer Provinzherr ernannt, muss dieser inerhalb von sechs Monaten den Adelsrat einberufen. Auf dieser Ratssitzung wird gegenüber dem neuen Lehensherren der Lehenseid geleistet.

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